EU-Dienstleistungs-
richtlinie:
Mehr Service und weniger Bürokratie für Geschäftstätigkeiten auf dem Dienstleistungssektor - das verspricht die neue EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die Kreise Wesel und Viersen haben sich entschlossen, diese Richtlinie gemeinsam umzusetzen und so den Service für Unternehmen in der Region weiter zu verbessern.
Alle für die Aufnahme und Ausübung bestimmter Dienstleistungstätigkeiten erforderlichen Verfahren und Formalitäten (Erklärungen, Anmeldungen, Beantragungen, Genehmigungen) können über einen so genannten "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Dieser Einheitliche Ansprechpartner stellt umfangreiche Informationen zur Verfügung und nimmt im Auftrag des Unternehmers oder desjenigen, der ein Unternehmen gründen möchte, Kontakt zu den verschiedenen zuständigen Behörden auf, um die einzelnen Verfahrensschritte abzuwickeln. Er fungiert somit als Lotse durch die Verwaltung. Die Unternehmen sparen damit Zeit und Wege.
Wer diesen neuen Service der Kreise Viersen und Wesel in Anspruch nehmen möchte, kann sich an Kerstin Moschüring (Telefon 0281-207-2125) von der Kreisverwaltung Wesel wenden, die für das Gebiet beider Kreise zuständig ist.
Ausführliche Informationen und Hilfen gibt es außerdem über das neue Internetportal www.ea-wesel-viersen.de.
Sie erfahren dort, welche Verwaltungsverfahren schon heute elektronisch und aus der Ferne über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können. Auf den Seiten wurden auch vielfältige unternehmensbezogene Informationen, Hinweise und Links zusammengestellt. Anfragen können Sie über das Kontaktformular an den Einheitlichen Ansprechpartner richten.
Sie können sich aber auch wie bisher unmittelbar an die zuständigen Behörden wenden.
