Nachweise für die Entsorgung von gewerblichen Abfällen
Nicht gefährliche Abfälle
Für alle nicht gefährlichen Abfälle werden seit dem 01. Februar 2007 keine Entsorgungsnachweise mehr benötigt.
Dokumente für Deponien:
Die Deponieverordnung sieht vor, dass jedem Deponiebetreiber eine "grundlegende Charakterisierung" des Abfalls rechtzeitig vor der ersten Anlieferung vom Abfallerzeuger vorzulegen ist.
Auskünfte zur "grundlegenden Charakterisierung" und zu Annahmeerklärungen für nicht gefährliche anorganische Abfälle:
| Entsorgung | Anlage | Telefon | |
|---|---|---|---|
| Beseitigung | Deponie Brüggen II | 0 21 62 / 376 - 22 35 | Alle an dieser Deponie angelieferten Abfälle müssen die Anforderungen des Anhangs 3 Tabelle 2 der Deponieverordnung für die Deponieklasse II einhalten. |
| Verwertung | Deponie Viersen II | 0 21 62 / 39 - 12 18 | Alle an dieser Deponie angelieferten Abfälle müssen die Anforderungen des Anhangs 3 Tabelle 2 der Deponieverordnung für die Deponieklasse I einhalten. |
Dokumente für die Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage Krefeld (MKVA)
Abfälle zur Beseitigung aus dem Kreis Viersen können durch den ABV der MKVA direkt zugewiesen werden. Da die Entsorgungsanlage zum Teil auch bei entfallener Entsorgungsnachweispflicht Informationen über die zu beseitigenden oder zu verwertenden Abfälle braucht, wird bei der Anlieferung eine firmenspezifische Bestätigung für die Bereitschaft, die Abfälle anzunehmen, verlangt.
Informationen über notwendige Unterlagen: Telefon: 0 21 51 / 4 95 - 1 04.
Gefährliche Abfälle
Gewerbebetriebe benötigen für die Entsorgung ihrer gefährlichen Abfälle zur Beseitigung und zur Verwertung ab einer bestimmten Menge elektronische Entsorgungsnachweise. Die Nachweispflicht bei der Entsorgung beginnt bei einer jährlichen Gesamtmenge von 2 t aller anfallenden gefährlichen Abfälle. Zur Entsorgung von bis zu 20 t pro Jahr pro gefährlicher Abfallart können Sammelnachweise von anbietenden Entsorgungsfirmen genutzt werden. Eigene Entsorgungsnachweise würden dabei entfallen.
Die Entsorgungsnachweise beinhalten eine „verantwortliche Erklärung" des Abfallerzeugers und die „Annahmeerklärung" der Entsorgungsanlage, die vom Betreiber ausgestellt wird.
Seit dem 1. April 2010 gilt das elektronische Abfallnachweisverfahren. Hierbei werden die Entsorgungsnachweise und die Begleitscheine in elektronischer Form geführt und die Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Dazu werden elektronische Signaturkarten, Kartenlesegeräte und eine entsprechende Software benötigt.
Seit Februar 2011 müssen neben den Entsorgern auch Erzeuger und Beförderer das elektronische Abfallnachweisverfahren für Entsorgungsnachweise und Begleitscheine anwenden.
Weitere Informationen zum elektronischen Nachweisverfahren
- - beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- in Kurzfassung oder
- ausführlicher und speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder
- - von der Zentralen Koordinierungsstelle der Länder
siehe Linkliste rechts oben
Elektronische Entsorgungsnachweise:
| Anlage | Auskunft | Anmerkung |
|---|---|---|
| MKVA | 0 21 51 / 49 51 04 | Zugelassene Abfallarten siehe Abfallartenkatalog |
| Deponie Brüggen II | 0 21 62 / 376 - 22 35 | Zugelassene Abfallarten siehe Abfallartenkatalog Alle an dieser Deponie angelieferten Abfälle müssen die Anforderungen des Anhangs 3 Tabelle 2 der Deponieverordnung für die Deponieklasse II einhalten. |
Downloads:
Informationsangebote:
- Abfallentsorgung: Entwicklungen im Kreis Viersen
- Abfallbetrieb
- Aufbau und Aufgaben des Abfallbetriebs
- Beratung zu Abfällen aus privaten Haushalten
- Die Müllabfuhr in den Städten und Gemeinden
- Elektro- und Elektronikaltgeräte-Entsorgung
- Entsorgungsmöglichkeiten aus privaten Haushalten bei Übermengen
- Entsorgungsstandorte im Kreis Viersen
- Fachinformationen zum Thema Abfall für Schulen und Kindertageseinrichtungen
- Fakten, Spiele und Unterrichtsmaterialien zum Thema Abfall aus dem Internet
- Für Privatleute: Kleinanliefer- und Schadstoffsammelstelle
- Gewerbliche Anlieferungen von Abfällen zu den Satzungsanlagen
- Informationen zur Abfallentsorgung für Gewerbebetriebe
- Kompostierungsanlage Viersen
- Nachweise für die Entsorgung von gewerblichen Abfällen
- Zum Downloaden: Infomappe zur Abfallentsorgung im Kreis Viersen 2013
