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Abfallentsorgung: Entwicklungen im Kreis Viersen

Das Ziel aller Maßnahmen des Abfallbetriebs des Kreises Viersen ist eine sichere, alle rechtlichen Normen erfüllende und möglichst preiswerte und für den Bürger komfortable Abfallentsorgung.

Aufgabenverteilung bei der Abfallentsorgung

Das Landesabfallgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen regelt unter anderem die Aufgabenverteilung in der Abfallentsorgung zwischen den Kreisen und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Während die Städte und Gemeinden die Pflicht haben, die Abfälle aus Haushaltungen und angeschlossenen Gewerbebetrieben einzusammeln und zu den Entsorgungsanlagen des Kreises zu befördern, sind in NRW die Kreise dafür zuständig, entsprechende Entsorgungsanlagen zur Verfügung zu stellen.

Historie

Von 1983 bis Ende 2003 wurde die Deponie Viersen II als Beseitigungsanlage für Restabfälle genutzt. Schon seit 1999 hatte der Kreis Viersen nach den Festlegungen des damals gültigen Abfallwirtschaftsplans der Bezirksregierung stetig steigende Mengen an zu beseitigenden brennbaren Abfällen zur Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage in Krefeld (MKVA) anzuliefern. Seit Anfang des Jahres 2004 mussten diese Abfälle in ihrer Gesamtheit in der MKVA verbrannt werden. Zugelassene mineralische und ähnliche Abfälle werden nun auf der Deponie Brüggen II abgelagert.

Heutige Situation

Alle in der Satzung aufgeführten organischen Abfälle (d.h.: nicht rein mineralischen Abfälle) aus dem Kreis Viersen werden weiterhin am Entsorgungsstandort Viersen angenommen. Von dort werden sie, je nach Abfallart, der entsprechenden Entsorgungsanlage zugeführt.

Somit gelangen die aufbereitungsfähigen Restabfälle in die Abfallsortieranlage und werden vor der Verbrennung von verwertbaren Stoffen entfrachtet. Hierbei handelt es sich um Holz, Metall, Kunststoffe, inerte Materialien, eine Fraktion von Sekundärbrennstoffen und einiges andere mehr.

Ziel der Aufbereitung ist somit neben der Metallentfrachtung zur Einhaltung der Anlieferbedingungen der MKVA in Krefeld das Abschöpfen aller stofflich und thermisch verwertbaren Anteile vor der Verbrennung. Die bei der Aufbereitung gewonnenen Stoffe steigern die Mengen der verwerteten Abfälle und reduzieren die zu beseitigenden Restmüllmengen, was sich Kosten senkend auf die Gebühren auswirkt.

Nicht aufbereitungsfähige, brennbare Abfälle werden in größere Transportcontainer umgeladen und von dort zur MKVA gebracht.

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