Betreutes Wohnen
Wenn Probleme im Alter, bei Behinderten, Suchtkranken oder Nichtseßhaften auftreten, in den eigenen vier Wänden das Leben zu bewältigen, bedeutet das Betreute Wohnen die Sicherstellung, beziehungsweise verläßliche Organisation von Betreuungsleistungen in Kombination mit dem Wohnen.
Hilfen zum selbständigen Wohnen für behinderte Menschen leistet der Landschaftsverband Rheinland in Köln. Auskünfte erteilen auch die Träger von Einrichtungen für behinderte Menschen, wie z. B. die Lebenshilfe Viersen e. V. oder das Heilpädagogische Heim des Landschaftsverbandes in Viersen-Süchteln.
Wegen betreuter Wohnformen für ältere Menschen wenden sie sich bitte an die kommunale Senioren- und Pflegebreratung.
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Öffnungszeiten
| Wochentage | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag bis Donnerstag | 08:30 bis 12:30 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr |
| Freitag | 08:30 bis 12:30 Uhr |
Postanschrift
| Kreis Viersen - Sozialamt - Rathausmarkt 3 41747 Viersen Telefon: +49 (0) 21 62 / 39- 16 02 Telefax: +49 (0) 21 62 / 39- 17 26 E-Mail: sozialamt@kreis-viersen.de |
Dienstleistungen:
- Ambulante / häusliche Pflege
- Arbeitslosengeld II beantragen
- Aufsicht nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) und Bauberatung nach Landespflegegesetz
- Ausbildungsförderung beantragen (BAföG)
- Behindertenfahrdienst bestellen
- Beratung im Alter und bei Pflegebedürftigkeit
- Betreutes Wohnen
- Betreuungen für volljährige Personen nach dem Betreuungsgesetz
- Bildungspaket
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen – Heilpädagogische und integrative Kindergartenplätze
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - allgemeine Informationen
- Elterngeld beantragen
- Gerontopsychiatrische Beratung
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Krankenhilfe in Einrichtungen
- Kriegsopferfürsorge / Opferentschädigung
- Pflegekonferenz
- Pflegeplanung
- Pflegestützpunkte
- Pflegeüberleitung
- Pflegewohngeld
- Schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
- Schwerbehindertenausweis beantragen
- Schwerbehindertenausweis verlängern
- Stationäre Pflege - Dauerpflege
- Stationäre Pflege - Kurzzeitpflege
- Tagespflege / Teilstationäre Pflege
- Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Unterhaltssicherung bei freiwilligem Wehrdienst und Wehrübungen
- Verhinderungspflege
