Pflegewohngeld
Nach dem Landespflegegesetz kann bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim Pflegewohngeld gewährt werden.
Der Heimbewohner muß mindestens in die Pflegestufe I eingestuft und Mitglied einer Pflegekasse sein. Anspruchsberechtigt ist die Einrichtung.
Für den Fall, daß die Einrichtung keinen Antrag stellt, kann dies der Heimbewohner erledigen.
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Öffnungszeiten
| Wochentage | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag und Dienstag | 08:30 bis 10:00 Uhr |
| Mittwoch und Donnerstag | 14:00 bis 15:30 Uhr |
| an allen Tagen telefonisch |
Postanschrift
| Kreis Viersen - Sozialamt - Rathausmarkt 3 41747 Viersen Telefon: +49 (0) 21 62 / 39- 16 02 Telefax: +49 (0) 21 62 / 39- 17 26 E-Mail: sozialamt@kreis-viersen.de |
Dienstleistungen:
- Ambulante / häusliche Pflege
- Arbeitslosengeld II beantragen
- Aufsicht nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) und Bauberatung nach Landespflegegesetz
- Ausbildungsförderung beantragen (BAföG)
- Behindertenfahrdienst bestellen
- Beratung im Alter und bei Pflegebedürftigkeit
- Betreutes Wohnen
- Betreuungen für volljährige Personen nach dem Betreuungsgesetz
- Bildungspaket
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen – Heilpädagogische und integrative Kindergartenplätze
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - allgemeine Informationen
- Elterngeld beantragen
- Gerontopsychiatrische Beratung
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Krankenhilfe in Einrichtungen
- Kriegsopferfürsorge / Opferentschädigung
- Pflegekonferenz
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- Schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
- Schwerbehindertenausweis beantragen
- Schwerbehindertenausweis verlängern
- Stationäre Pflege - Dauerpflege
- Stationäre Pflege - Kurzzeitpflege
- Tagespflege / Teilstationäre Pflege
- Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Unterhaltssicherung bei freiwilligem Wehrdienst und Wehrübungen
- Verhinderungspflege
