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Pflegewohngeld

Nach dem Landespflegegesetz kann bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim Pflegewohngeld gewährt werden.

Der Heimbewohner muß mindestens in die Pflegestufe I eingestuft und Mitglied einer Pflegekasse sein. Anspruchsberechtigt ist die Einrichtung.

Für den Fall, daß die Einrichtung keinen Antrag stellt, kann dies der Heimbewohner erledigen.

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