Ansprechpartner
- Zulassungsstelle des Kreises Viersen (Hauptstelle) Telefon: 02162 39-1566
- Zulassungsstelle des Kreises Viersen (Zweigstelle Kempen) Telefon: 02152 2052-0
Zulassungsbescheinigung Teil II ändern
Benötigt werden:
- Personalausweis des zukünftigen bzw. bisherigen Halter mit den aktuellen Meldedaten.
- Bei Minderjährigen schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
- Bei Firmen zusätzlich Handelsregisterauszug oder entsprechende Gewerbeanmeldung.
- Bei Vereinen zusätzlich Vereinsregisterauszug.
- Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person bei Erledigung durch Dritte
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Prüfbericht Hauptuntersuchung (HU), nicht erforderlich bei Neufahrzeugen
- Gutachten des amtlich anerkannten Sacherständigen (zum Beispiel TÜV, DEKRA, KÜS) über technische Änderungen am Fahrzeug
- Bei Nachrüstung von KAT oder Partikelminderungssystem: Einbaubestätigung einer autorisierten Fachwerstatt
Hinweis
Durch technische Veränderungen kann die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs erlöschen.
Lassen Sie daher technische Änderungen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (zum Beispiel TÜV, DEKRA, KÜS...) unverzüglich abnehmen und in die Fahrzeugpapiere eintragen.
Hauptuntersuchung (HU)
Die Plakette für die Hauptuntersuchung befindet sich auf dem hinteren Kennzeichen. Die Plakette ist jährlich farbig wechselnd gehalten und gibt das Jahr und den Monat für die nächste Hauptuntersuchung wieder.
Die Hauptuntersuchung wird von technischen Prüfstellen (z.B. TÜV, DEKRA, amtlich anerkannten Sachverständigen) durchgeführt. Die Prüfungsintervalle richten sich u.a. nach der Fahrzeugart und dem Verwendungszweck.
Neufahrzeuge haben bis zum Termin der ersten Hauptuntersuchung keinen Prüfbericht.
Als Nachweis über die erfolgreich durchgeführte Untersuchung erhalten Sie
- die sogenannte "HU-Plakette", verklebt auf Ihrem Kennzeichen
- einen Prüfbericht
Der Prüfbericht ist gut aufzubewahren. Sobald sich die Zulassungsbehörde mit dem Fahrzeug befasst, ist dieser mit vorzulegen.
Hinweis:
Der Prüfbericht ist im Fahrzeug mitzuführen und bei Verkehrskontrollen den Überwachungsorganen auf Verlangen auszuhändigen bzw. vorzulegen.
Ihre Ansprechpartner
| Name | Telefon |
|---|---|
| Nähere Auskünfte erhalten Sie unter: | 0 21 62 / 39- 15 66 |
Downloads:
Dienstleistungen:
- Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- Aufenthalt in Deutschland
- Aufenthalt von Unionsbürgern
- Aufenthalt während und nach dem Asylverfahren
- Aufenthalt zu Erwerbszwecken
- Aufenthalt zum Familiennachzug
- Aufenthalt zum Studium, Deutschkurs, Schulbesuch
- Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Aufsichtsangelegenheiten
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- Befahren gesperrter Wege*
- Berufskraftfahrerqualifikation im Güter- und Personenverkehr
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- Gewerblicher Güterverkehr
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- Verkehrssicherung
- Verkehrszeichen
- Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis
- Verlust der Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges mit Versicherungskennzeichen
- Verlust / Diebstahl von Kennzeichenschildern (Umkennzeichnung)
- Verpflichtungserklärung abgeben
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- Weitere Ordnungsangelegenheiten
- Zulassungsbescheinigung Teil I ändern
- Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzen
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- Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil II Rückläufer Status abfragen
