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Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Die Kreisverwaltung ist für Einbürgerungen sowie für die sonstigen Aufgaben nach den staatsangehörigkeitsrechtlichen Bestimmungen (Staatsangehörigkeitsgesetz -StAG- Gesetzestexte siehe Bundesministerium der Justiz , Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit -StangRegG) zuständig (ohne Stadt Viersen). Gesetzestexte siehe Bundesministerium der Justiz.

In allen Fragen der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie hier Auskunft und Beratung, z. B. über

  • Voraussetzungen für den Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
  • staatsangehörigkeitsrechtliche Fragen zum Personenkreis der Vertriebenen und Spätaussiedler, ihren Abkömmlingen und Ehegatten
  • Beibehaltungsgenehmigungen, Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren
  • Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen als Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit (nicht mit Personalausweis oder Reisepass zu verwechseln)

Gebühren

ProduktPreis
Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises25,00 €

Öffnungszeiten

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WochentageUhrzeit
Montag bis Donnerstag

08:30 bis 12:30 Uhr

14:00 bis 15:30 Uhr

Freitag08:30 bis 12:30 Uhr

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Kreis Viersen
- Amt für Ordnung und Straßenverkehr -
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Telefon: +49 (0) 21 62 / 39- 15 29
Telefax: +49 (0) 21 62 / 39- 13 50

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