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Gewerbliche Personenbeförderung

Beabsichtigt jemand, gewerbliche Personenbeförderung auszuüben, muss er hierfür spezielle Voraussetzungen erfüllen, die in einer Berufszugangsverordnung geregelt sind. Er muss durch ein Prüfungszeugnis oder eine Bescheinigung der IHK nachweisen, dass er fachlich dazu geeignet ist, ein derartiges Gewerbe zu führen. Durch die Vorlage der o. a. Unbedenklichkeitsbescheinigungen muss der Antragsteller belegen, dass er zurzeit keine Schulden hat und zuverlässig ist. Dies weist er auch durch die Vorlage eines Führungszeugnisses und einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach. Seitens des Straßenverkehrsamtes werden Einrichtungen wie die IHK, das Kraftfahrtbundesamt, die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen und die Fachvereinigung für Personenverkehr angehört, ob Bedenken gegen die Gewerbeausübung bestehen. Ist dies nicht der Fall, werden die entsprechenden Genehmigungen erteilt.

Der Kreis Viersen ist im Rahmen der gewerblichen Personenverkehrs für die Erteilung von Taxi- und Mietwagenkonzessionen zuständig. Taxis haben Bereithaltungspflicht, was bedeutet, dass sie jederzeit einsatzbereit sein müssen. Sie haben jedoch auch das Recht, sich an Taxiständen bereitzustellen und winkende Fahrgäste am Fahrbahnrand aufzunehmen. Sie müssen elfenbeinweiß sein, ein Taxischild auf dem Dach haben und mit einer Ordnungsnummer gekennzeichnet sein. Die Tarife für Taxifahrten werden durch das Straßenverkehrsamt in einer Taxitarifordnung festgelegt. Das Verhalten des Unternehmers sowie weitere Regelungen des Taxiverkehrs innerhalb des Kreises Viersen ergeben sich aus der Taxiordnung.

Mietwagen dürfen sich nicht bereithalten und müssen nach jedem Beförderungsauftrag zum Betriebssitz zurückkehren. Sie haben keine Beförderungspflicht und sind nicht an die Taxitarife gebunden. Die Voraussetzungen für die Ausübung von Taxi- oder Mietwagenverkehr sind identisch. Die Erteilung von neuen Taxikonzessionen ist jedoch beschränkt, um das Taxigewerbe nicht zu gefährden. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzung kann aber jeder Mietwagenverkehr betreiben. Alle Unternehmer müssen regelmäßig die Berichte über die Hauptuntersuchung und die Eichung ihrer Fahrpreisanzeiger bzw. Wegstreckenzähler vorlegen.

Taxikonzessionen, Mietwagenkonzessionen

für die jeweiligen Konzessionen sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antrag
  • Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit
  • Fahrzeugliste
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes (Betriebssitz) und der Gemeinde (Wohnort und Betriebssitz) über die steuerliche Zuverlässigkeit
  • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft und der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur sozialen Kranken- und Rentenversicherung und zur Unfall- und Arbeitslosenversicherung
  • Polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnortgemeinde)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der Gewerbemeldestelle des Betriebssitzes)
  • Nachweise über die durchgeführten Hauptuntersuchungen bzw. Eichungen der Fahrzeuge
  • Prüfungszeugnis/Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer, dass der Antragsteller bzw. die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung nach der Berufszugangsverordnung besitzt
  • ggf. Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person (Arbeitsvertrag o. ä.)
  • Informationsmaterial können Sie anfordern unter strassenverkehrsamt@kreis-viersen.de oder unter 0 21 62 / 39-15 49.
  • Austausch von Kfz, Änderung des Fahrzeugparks des Unternehmens

Die Anträge und Vordrucke sind online ausfüllbar und können dann ausgedruckt werden.

Die Bezirksregierung in Düsseldorf erteilt Genehmigungen für den gewerblichen Personenverkehr mit Kraftomnibussen. Beim Straßenverkehrsamt haben die Busunternehmer regelmäßig die Prüfbücher ihrer Busse vorlegen und abstempeln lassen, damit kontrolliert werden kann, ob die Termine für die Haupt- und Abgasuntersuchungen sowie die Sicherheitsprüfungen eingehalten wurden und die Ergebnisse in Ordnung waren.

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