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Ansprechpartner

Zum Thema Einbürgerung finden Sie ergänzende Informationen im Internet unter anderem bei folgenden Angeboten:

Staatsangehörigkeit beantragen

Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger können die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.

In der Regel müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
  • keine erheblichen Vorstrafen
  • ausreichende finanzielle Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und unterhaltsberechtigte Angehörige, ohne auf Leistungen nach SGB (Sozialgesetzbuch) II oder SGB XII angewiesen zu sein
  • Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

Ehegatten und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen miteingebürgert werden. Für einige Personengruppen gelten besondere Einbürgerungsvoraussetzungen. Nutzen Sie die Beratungsmöglichkeiten der Dienstkräfte der Städte und Gemeinden oder des Amtes für Ordnung und Straßenverkehr des Kreises Viersen.

Antragstellung

Einbürgerungsanträge sind bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen Ihres Wohnortes (in der Regel bei den Bürgerservicestellen oder Meldeämtern) zu stellen. Entsprechende Antragsformulare liegen dort bereit. Die Dienstkräfte der Städte und Gemeinden beraten Sie über die Einbürgerungsmöglichkeiten, sind bei der Antragstellung behilflich und wirken im ganzen Einbürgerungsverfahren bei der Bearbeitung mit.

Bei der Antragstellung sind regelmäßig folgende Unterlagen mitzubringen:

  • gültiger Pass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurteil
  • Einkommensnachweis
  • soweit vorhanden ein Nachweis über Deutschkenntnisse (z.B. Schulzeugnisse, Teilnahmebescheinigungen über Deutschkurse)
  • Lebenslauf

Gebühren

ProduktPreis
Einbürgerungsgebühr je Person255,00 €
für miteinzubürgernde Kinder ohne eigenes Einkommen je Kind51,00 €

 

Öffnungszeiten

Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten:
WochentageUhrzeit
Montag bis Donnerstag

08:30 bis 12:30 Uhr

14:00 bis 15:30 Uhr

Freitag08:30 bis 12:30 Uhr

Postanschrift

Kreis Viersen
- Amt für Ordnung und Straßenverkehr -
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Telefon: +49 (0) 21 62 / 39- 15 29
Telefax: +49 (0) 21 62 / 39- 13 50

Dienstleistungen: