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Rote Oldtimerkennzeichen

(Dauerkennzeichen VIE - 07...)

nach § 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Das Fahrzeuge muss mindestens 30 Jahre alt sein (entscheidend ist der Tag der Erstzulassung.

Benötigt werden:

  • formloser Antrag
  • Grundsätzlich ist der Antrag an keine besondere Form gebunden. Der Antrag muss jedoch schriftlich erfolgen und sollte folgende Angaben enthalten:
    • Personalien des Antragstellers, Angaben zum Bedarf (zum Beispiel Fahrten zu Oldtimertreffen in ...), Datum und Unterschrift
  • Führungszeugnis vom Einwohnermeldeamt
  • Fahrzeugbriefe oder sonstige Nachweise über die Fahrzeuge
  • Oldtimergutachten vom amtlich anerkannten Gutachter (z.B. TÜV, Dekra, KÜS, ...) gemäß § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (nicht erforderlich, wenn das Fahrzeug im Fahrzeugbrief bereits als Oldtimer ausgewiesen ist)
  • gültige Hauptuntersuchung zum Fahrzeug, wenn das Oldtimergutachten älter als 2 Jahre ist

Zur Zuteilung erforderlich:

  • Teilnahmeerklärung für das Lastschrift-Einzugsverfahren der Kraftfahrzeugsteuer
  • Elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB) zum Abruf (ausgestellt vom Versicherer) für rote Kennzeichen
  • Personalausweis
NameTelefon
Nähere Auskünfte erhalten Sie unter:0 21 62 / 39- 15 65

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