Fahrschulerlaubnis
Wer als selbständige/r Fahrlehrer/in Fahrschüler/innen ausbildet oder durch beschäftigte Fahrlehrer/innen ausbilden lässt, bedarf nach dem Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG) der Fahrschulerlaubnis.
Die Fahrschulerlaubnis wird erteilt, wenn
- der/die Bewerber/in mindestens 25 Jahre alt ist und keine Tatsachen vorliegen, die sie/ihn für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen,
- keine Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass der/die Bewerber/in die Pflichten nach § 16 des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG) nicht erfüllen kann,
- der/die Bewerber/in die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzt, für die er/sie die Fahrschulerlaubnis beantragt,
- der/die Bewerber/in mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem/der Inhaber/in einer Fahrschulerlaubnis hauptberuflich als Fahrlehrer/in tätig war,
- der/die Bewerber/in an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden zu 45 Minuten der Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen hat und
- der/die Bewerber/in den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung hat.
Die Fahrschulerlaubnis wird bei der Fahrerlaubnisbehörde des Betriebssitzes beantragt.
Notwendige Unterlagen
- Antrag (siehe Downloads)
- amtl. Beglaubigte Abschrift oder Ablichtung des Fahrlehrerscheins
- Unterlagen über die mindestens 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer;
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem betriebswirtschaftlichen Lehrgang,
- Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist,
- Führungszeugnis der Belegart „O" (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt),
- maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume,
- Nachweis der Verfügbarkeit (z. B. Miet-/ Pachtvertrag),
- Aufstellung der Lehrmittel,
- Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen,
- Aufstellung Lehrfahrzeuge.
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz)
- Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
- Richtlinie über die Ausstattung von Fahrschulen mit Lehrmitteln
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Downloads:
Gebühren
| Produkt | Preis |
|---|---|
| Erteilung der Fahrschulerlaubnis an eine natürliche Person | 102,00 € |
| Erteilung der Fahrschulerlaubnis an eine juristische Person | 153,00 € |
| Erweiterung einer Fahrschulerlaubnis | 56,20 € |
| Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis | 84,40 € |
| Erweiterung einer Zweigstellenerlaubnis | 40,90 € |
| Für die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Fahrschulräumlichkeiten vor Ort entstehen weitere Kosten, die auf Grund des hiermit verbundenen Zeitaufwandes variieren und somit vom Einzelfall abhängig sind. | |
Öffnungszeiten
| Wochentage | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag bis Freitag | 07:30 bis 11:30 Uhr |
| Montag und Mittwoch | 13:30 bis 17:00 Uhr |
Postanschrift
| Kreis Viersen - Amt für Ordnung und Straßenverkehr - Rathausmarkt 3 41747 Viersen Telefon: +49 (0) 21 62 / 39- 15 57 Telefax: +49 (0) 21 62 / 39- 15 56 E-Mail: strassenverkehrsamt@kreis-viersen.de |
Dienstleistungen:
- Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- Aufenthalt in Deutschland
- Aufenthalt von Unionsbürgern
- Aufenthalt während und nach dem Asylverfahren
- Aufenthalt zu Erwerbszwecken
- Aufenthalt zum Familiennachzug
- Aufenthalt zum Studium, Deutschkurs, Schulbesuch
- Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Aufsichtsangelegenheiten
- Ausländerangelegenheiten
- Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung
- Baustelle anmelden
- Befahren gesperrter Wege*
- Berufskraftfahrerqualifikation im Güter- und Personenverkehr
- Bevölkerungs-/Katastrophenschutz
- Brandschutz
- Bundesfreiwilligendienst
- Bußgeld bezahlen
- Bußgeldstelle
- Eignungsprüfung bei Bedenken gegen die Kraftfahreignung
- Einreise ins Bundesgebiet
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
- Erneuerung der Siegel / Stempelplaketten auf Kennzeichenschildern
- Fahrerkarte beantragen
- Fahrerlaubnis auf Probe
- Fahrlehrer
- Fahrschulerlaubnis
- Fahrtenbuchauflagen
- Fahrzeugzulassung
- Feinstaubplakette beantragen
- Führerschein ab 17 beantragen
- Führerschein ausländischen Führerschein umschreiben
- Führerschein beantragen
- Führerschein ersetzen
- Führerschein erweitern
- Führerschein EU beantragen
- Führerschein Fahrgastbeförderung beantragen
- Führerschein International beantragen
- Führerschein Karteikartenabschrift beantragen
- Führerschein Status abfragen
- Führerschein wiederbekommen
- Führerscheine / Fahrschulen
- Gefahrguttransporte
- Gewerbeüberwachung
- Gewerbliche Personenbeförderung
- Gewerblicher Güterverkehr
- Gurtanlegepflicht/Helmtragepflicht*
- Halterauskunft einholen
- Historisches Kennzeichen (sogenanntes Oldtimer-Kennzeichen)
- Import eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland
- Import eines Neufahrzeuges aus dem Ausland
- Integration
- Kraftfahrzeug abmelden
- Kraftfahrzeug anmelden
- Kraftfahrzeug ummelden
- Kraftfahrzeugkennzeichen Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Kurzzeit beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen reservieren
- Krankentransport abrechnen
- Mehrfachtäter-Punktsystem
- Mofa
- Namensänderung beantragen
- Namensänderung (z. B. durch Heirat) etc.
- Ortskenntnisprüfung
- Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
- Parkerleichterungen für Handwerker
- Rettungsdienst im Kreis Viersen
- Rote Händlerkennzeichen
- Rote Oldtimerkennzeichen
- Saisonkennzeichen
- Schornsteinfegerangelegenheiten
- Schwertransporte*
- Sonntagsfahrverbot/Ferienreiseverordnung
- Sprengstoffrechtliche Erlaubnisse nach §27 SprengG im nichtgewerblichen Bereich
- Staatsangehörigkeit beantragen
- Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
- Tempo 100 km/h für Anhänger
- Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr
- Überwachung der Handwerksordnung / Bekämpfung der Schwarzarbeit
- Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
- Unfallkommission
- Veranstaltungserlaubnisse nach der Straßenverkehrsordnung
- Verkehrshindernisse*
- Verkehrspsychologische Beratung
- Verkehrsschau
- Verkehrssicherung
- Verkehrszeichen
- Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis
- Verlust der Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges mit Versicherungskennzeichen
- Verlust / Diebstahl von Kennzeichenschildern (Umkennzeichnung)
- Verpflichtungserklärung abgeben
- Visum beantragen
- Weitere Ordnungsangelegenheiten
- Zulassungsbescheinigung Teil I ändern
- Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzen
- Zulassungsbescheinigung Teil II ändern
- Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil II Rückläufer Status abfragen
