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Fahrschulerlaubnis

Wer als selbständige/r Fahrlehrer/in Fahrschüler/innen ausbildet oder durch beschäftigte Fahrlehrer/innen ausbilden lässt, bedarf nach dem Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG) der Fahrschulerlaubnis.

Die Fahrschulerlaubnis wird erteilt, wenn

  • der/die Bewerber/in mindestens 25 Jahre alt ist und keine Tatsachen vorliegen, die sie/ihn für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen,
  • keine Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass der/die Bewerber/in die Pflichten nach § 16 des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG) nicht erfüllen kann,
  • der/die Bewerber/in die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzt, für die er/sie die Fahrschulerlaubnis beantragt,
  • der/die Bewerber/in mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem/der Inhaber/in einer Fahrschulerlaubnis hauptberuflich als Fahrlehrer/in tätig war,
  • der/die Bewerber/in an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden zu 45 Minuten der Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen hat und
  • der/die Bewerber/in den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung hat.

Die Fahrschulerlaubnis wird bei der Fahrerlaubnisbehörde des Betriebssitzes beantragt.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag (siehe Downloads)
  • amtl. Beglaubigte Abschrift oder Ablichtung des Fahrlehrerscheins
  • Unterlagen über die mindestens 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer;
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem betriebswirtschaftlichen Lehrgang,
  • Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist,
  • Führungszeugnis der Belegart „O" (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt),
  • maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume,
  • Nachweis der Verfügbarkeit (z. B. Miet-/ Pachtvertrag),
  • Aufstellung der Lehrmittel,
  • Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen,
  • Aufstellung Lehrfahrzeuge.

Rechtliche Grundlagen

  • Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz)
  • Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
  • Richtlinie über die Ausstattung von Fahrschulen mit Lehrmitteln
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Downloads:

Gebühren

ProduktPreis
Erteilung der Fahrschulerlaubnis an eine natürliche Person102,00 €
Erteilung der Fahrschulerlaubnis an eine juristische Person153,00 €
Erweiterung einer Fahrschulerlaubnis56,20 €
Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis84,40 €
Erweiterung einer Zweigstellenerlaubnis40,90 €
Für die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Fahrschulräumlichkeiten vor Ort entstehen weitere Kosten, die auf Grund des hiermit verbundenen Zeitaufwandes variieren und somit vom Einzelfall abhängig sind.

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