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Baustelle anmelden

Nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum nur ausgeführt werden, wenn hierzu eine Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorliegt.

Der Antrag für eine geplante Arbeitstelle in den Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten oder Schwalmtal ist mindestens 14 Tage vor Baubeginn schriftlich, per Fax oder E-Mail beim Straßenverkehrsamt zu stellen. Bauunternehmer haben mit dem Antrag grundsätzlich Verkehrszeichen-, Umleitungs-, Signallage- und -zeitenpläne vorzulegen. Die Städte haben eigene Zuständigkeiten.

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Gebühren

Die Anordnung des Straßenverkehrsamtes ist gebührenpflichtig.

Die Gebühren richten sich im wesentlichen nach dem entstandenen Verwaltungsaufwand und den von der Baumaßnahme ausgehenden Verkehrsbeeinträchtigungen (z. B. Umfang, Dauer)

ProduktPreis
Anordnung40,00 € bis 300,00 €
Verlängerungen erteilter Anordnungen11,00 € bis 80,00 €

Dienstleistungen: