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Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis

Die Gültigkeit einer befristet erteilten Fahrerlaubnis kann auf Antrag verlängert werden.

Dies gilt für Lastkraftwagen (Klassen C1, C1E, C oder CE), Busse (Klassen D1, D1E, D oder DE) sowie für Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung (Taxischein/Mietwagenschein und so weiter.).

Da mit der Verlängerung in aller Regel auch ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss, sollten Sie den Antrag spätestens sechs Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Führerscheines stellen.

Hierzu bedarf es in jedem Fall Ihrer persönlichen Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Notwendige Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bisheriger Führerschein
  • ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung durch ärztliches und augenärztliches Gutachten auf vorgeschriebenem Vordruck (Hausarzt, Augenarzt, Arbeits-/Betriebsmediziner oder Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung)
  • ggfs. Nachweise über die für Berufskraftfahrer erforderliche Grundqualifikation bzw. Weiterbildung

Bei Verlängerung eines Personenbeförderungsscheines oder der Klassen D1, D1E, D oder DE zusätzlich:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde (Belegart „O"; zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes)

Bei Verlängerung eines Personenbeförderungsscheines über das 60. Lebensjahr oder der Klassen D1, D1E, D oder DE über das 50. Lebensjahr zusätzlich:

  • Nachweis einer erweiterten Untersuchung (Leistungstest) durch betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung

Rechtliche Grundlagen

  • Straßenverkehrsgesetz
  • Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
  • EU-Berufskraftfahrer-Qualifikations-Richtlinie
  • Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
  • Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung

Zusatzinformationen

Gebühren

ProduktPreis
Die Gebühren richten sich nach dem Einzelfall42,60 €  bis 63,80 €
Sofern der Nachweis der Grundqualifikation / die Weiterbildung für Berufskraftfahrer in den Führerschein eingetragen werden soll, erhöht sich die Gebühr um weitere28,60 €

Öffnungszeiten

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Postanschrift

Kreis Viersen
- Amt für Ordnung und Straßenverkehr -
Rathausmarkt 3
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E-Mail: strassenverkehrsamt@kreis-viersen.de

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