Ansprechpartner
- Brigitte Beckers Telefon: 02162 39-1574
- Kathrin Biester Telefon: 02162 39-1562
- Almuth Falkner Telefon: 02162 39-1561
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Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis
Die Gültigkeit einer befristet erteilten Fahrerlaubnis kann auf Antrag verlängert werden.
Dies gilt für Lastkraftwagen (Klassen C1, C1E, C oder CE), Busse (Klassen D1, D1E, D oder DE) sowie für Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung (Taxischein/Mietwagenschein und so weiter.).
Da mit der Verlängerung in aller Regel auch ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss, sollten Sie den Antrag spätestens sechs Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Führerscheines stellen.
Hierzu bedarf es in jedem Fall Ihrer persönlichen Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Notwendige Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bisheriger Führerschein
- ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung durch ärztliches und augenärztliches Gutachten auf vorgeschriebenem Vordruck (Hausarzt, Augenarzt, Arbeits-/Betriebsmediziner oder Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung)
- ggfs. Nachweise über die für Berufskraftfahrer erforderliche Grundqualifikation bzw. Weiterbildung
Bei Verlängerung eines Personenbeförderungsscheines oder der Klassen D1, D1E, D oder DE zusätzlich:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde (Belegart „O"; zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes)
Bei Verlängerung eines Personenbeförderungsscheines über das 60. Lebensjahr oder der Klassen D1, D1E, D oder DE über das 50. Lebensjahr zusätzlich:
- Nachweis einer erweiterten Untersuchung (Leistungstest) durch betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
Rechtliche Grundlagen
- Straßenverkehrsgesetz
- Fahrerlaubnis-Verordnung
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
- EU-Berufskraftfahrer-Qualifikations-Richtlinie
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung
Zusatzinformationen
Gebühren
| Produkt | Preis |
|---|---|
| Die Gebühren richten sich nach dem Einzelfall | 42,60 € bis 63,80 € |
| Sofern der Nachweis der Grundqualifikation / die Weiterbildung für Berufskraftfahrer in den Führerschein eingetragen werden soll, erhöht sich die Gebühr um weitere | 28,60 € |
Öffnungszeiten
| Wochentage | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag bis Freitag | 07:30 bis 11:30 Uhr |
| Montag und Mittwoch | 13:30 bis 17:00 Uhr |
Postanschrift
| Kreis Viersen - Amt für Ordnung und Straßenverkehr - Rathausmarkt 3 41747 Viersen Telefax: +49 (0) 21 62 / 39- 18 77 E-Mail: strassenverkehrsamt@kreis-viersen.de |
Dienstleistungen:
- Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- Aufenthalt in Deutschland
- Aufenthalt von Unionsbürgern
- Aufenthalt während und nach dem Asylverfahren
- Aufenthalt zu Erwerbszwecken
- Aufenthalt zum Familiennachzug
- Aufenthalt zum Studium, Deutschkurs, Schulbesuch
- Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Aufsichtsangelegenheiten
- Ausländerangelegenheiten
- Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung
- Baustelle anmelden
- Befahren gesperrter Wege*
- Berufskraftfahrerqualifikation im Güter- und Personenverkehr
- Bevölkerungs-/Katastrophenschutz
- Brandschutz
- Bundesfreiwilligendienst
- Bußgeld bezahlen
- Bußgeldstelle
- Eignungsprüfung bei Bedenken gegen die Kraftfahreignung
- Einreise ins Bundesgebiet
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
- Erneuerung der Siegel / Stempelplaketten auf Kennzeichenschildern
- Fahrerkarte beantragen
- Fahrerlaubnis auf Probe
- Fahrlehrer
- Fahrschulerlaubnis
- Fahrtenbuchauflagen
- Fahrzeugzulassung
- Feinstaubplakette beantragen
- Führerschein ab 17 beantragen
- Führerschein ausländischen Führerschein umschreiben
- Führerschein beantragen
- Führerschein ersetzen
- Führerschein erweitern
- Führerschein EU beantragen
- Führerschein Fahrgastbeförderung beantragen
- Führerschein International beantragen
- Führerschein Karteikartenabschrift beantragen
- Führerschein Status abfragen
- Führerschein wiederbekommen
- Führerscheine / Fahrschulen
- Gefahrguttransporte
- Gewerbeüberwachung
- Gewerbliche Personenbeförderung
- Gewerblicher Güterverkehr
- Gurtanlegepflicht/Helmtragepflicht*
- Halterauskunft einholen
- Historisches Kennzeichen (sogenanntes Oldtimer-Kennzeichen)
- Import eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland
- Import eines Neufahrzeuges aus dem Ausland
- Integration
- Kraftfahrzeug abmelden
- Kraftfahrzeug anmelden
- Kraftfahrzeug ummelden
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- Kraftfahrzeugkennzeichen Kurzzeit beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen reservieren
- Krankentransport abrechnen
- Mehrfachtäter-Punktsystem
- Mofa
- Namensänderung beantragen
- Namensänderung (z. B. durch Heirat) etc.
- Ortskenntnisprüfung
- Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
- Parkerleichterungen für Handwerker
- Rettungsdienst im Kreis Viersen
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- Rote Oldtimerkennzeichen
- Saisonkennzeichen
- Schornsteinfegerangelegenheiten
- Schwertransporte*
- Sonntagsfahrverbot/Ferienreiseverordnung
- Sprengstoffrechtliche Erlaubnisse nach §27 SprengG im nichtgewerblichen Bereich
- Staatsangehörigkeit beantragen
- Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
- Tempo 100 km/h für Anhänger
- Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr
- Überwachung der Handwerksordnung / Bekämpfung der Schwarzarbeit
- Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
- Unfallkommission
- Veranstaltungserlaubnisse nach der Straßenverkehrsordnung
- Verkehrshindernisse*
- Verkehrspsychologische Beratung
- Verkehrsschau
- Verkehrssicherung
- Verkehrszeichen
- Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis
- Verlust der Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges mit Versicherungskennzeichen
- Verlust / Diebstahl von Kennzeichenschildern (Umkennzeichnung)
- Verpflichtungserklärung abgeben
- Visum beantragen
- Weitere Ordnungsangelegenheiten
- Zulassungsbescheinigung Teil I ändern
- Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzen
- Zulassungsbescheinigung Teil II ändern
- Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil II Rückläufer Status abfragen
