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Brandschutz

Durchführung der Brandschau

In Gebäuden und Einrichtungen, in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, ist je nach Gefährdungsgrad in Zeitabständen von längstens fünf Jahren eine Brandschau durchzuführen.

Die Brandschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.

Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (mit Ausnahme der Städte Nettetal und Viersen) haben die Durchführung der Brandschau dem Kreis Viersen übertragen. Die Durchführung der Brandschau ist gebührenpflichtig.

Beteiligung als Brandschutzdienststelle bei Baugenehmigungsverfahren

Bauvorhaben sind in einer Weise zu planen, die es den Feuerwehren ermöglicht, ihre Einsatzaufgaben zu erfüllen. So ist nach den geltenden baurechtlichen Bestimmungen z.B. auf Feuerwehrzufahrten und Löschwasserversorgung zu achten. Die Wahrnehmung der Belange des Brandschutzes nach baurechtlichen Vorschriften wird durch Beteiligung des Brandschutzingenieurs (BSI) in den Baugenehmigungsverfahren sichergestellt.

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