Bevölkerungs-/Katastrophenschutz
Zivilschutz ist die Bezeichnung für öffentliche und private Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall. Der Zivilschutz wird weltweit als humanitäre Aufgabe gesehen und genießt völkerrechtlich besonderen Schutz. Nach der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist für die Gesetzgebung im Bereich des Zivilschutzes der Bund zuständig. Ausführende Maßnahmen im Zivilschutz erfolgen grundsätzlich durch die Bundesländer in Bundesauftragsverwaltung.
Die Gefahrenabwehr im Frieden (Bevölkerungsschutz) und die Beseitigung von Schäden im Katastrophenfall (Großschadenslage) oder in ähnlichen Notlagen sind dagegen originäre Aufgaben der Länder, der Kreise und Kreisfreien Städte, die hierfür in den Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes personelle und materielle Vorkehrungen getroffen haben.
Als Führungsinstrument des Landrates bei einem Großschadensereignis (zum Beispiel Naturkatastrophen wie Überschwemmung, Sturm, Waldbrand oder Großbränden, Gefahrgutunfällen, Flugzeugabstürzen oder Busunglücke) wird im Kreis Viersen ein Krisenstab mit der Koordinierung aller Schadensmaßnahmen eingesetzt. Dem Krisenstab gehören die für eine. Schadensbekämpfung benötigten Vertreter der Fachämter der Kreisverwaltung sowie im Bedarfsfall Vertreter anderer Behörden, Dienststellen und Einrichtungen an.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat ein Internet-Portal zum Bevölkerungsschutz. Das Angebot bietet Zugang zu einer Vielzahl von Informationen und Themen des Bevölkerungsschutzes. Die Internetseite gliedert sich in die Rubriken Gefahren, Zuständigkeiten, Krisenkommunikation, Selbstschutz und Ehrenamt. Relevant Veröffentlichungen stehen für interessierte Bürger zum Download bereit.
Wir informieren Sie über die Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutz und vermitteln Ansprechpartner zu den Hilfsorganisationen und Einheiten, in denen Dienst geleistet werden kann.
Bürgertelefon
Wenn im Kreis Viersen ein Großschadensereignis auftritt kann der Krisenstab dieEinrichtung eines Bürgertelefons veranlassen.
Unter der Rufnummer 02162/39-2222 informieren wir die Bevölkerung bei schwerwiegenden Unglücksfällen, öffentlichen Notständen oder außergewöhnlichen Ereignissen.
Die Rufnummer ist nur bei aktuellen Ereignissen freigeschaltet.
Downloads:
- Dokumentensicherung
- Verhalten bei biologischen oder chemischen Gefahren
- Verhalten bei Gefahr radioaktiver Kontamination
- Unwetter I - Allgemeine Hinweise zu starken Regenfällen
- Unwetter II - Zusatzhinweise zu Gewitter
- Unwetter III - Zusatzhinweise zu Hagel und Wirbelstürmen
- Unwetter IV - Verhalten nach einem Unwetter
- VORSORGE GEGEN ENERGIEAUSFALL
- HANDELN IM NOTFALL
- VERHALTEN IM BRANDFALL
- NOTGEPÄCK
- INFORMATIONSQUELLE RADIO
Öffnungszeiten
| Wochentage | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag bis Freitag | 08:30 bis 12:30 Uhr |
| oder nach Vereinbarung | |
Postanschrift
| Kreis Viersen - Amt für Ordnung und Straßenverkehr - Rathausmarkt 3 41747 Viersen Telefon: +49 (0) 21 62 / 39- 15 19 Telefax: +49 (0) 21 62 / 39- 18 04 E-Mail: michael.benecke@kreis-viersen.de |
Dienstleistungen:
- Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- Aufenthalt in Deutschland
- Aufenthalt von Unionsbürgern
- Aufenthalt während und nach dem Asylverfahren
- Aufenthalt zu Erwerbszwecken
- Aufenthalt zum Familiennachzug
- Aufenthalt zum Studium, Deutschkurs, Schulbesuch
- Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Aufsichtsangelegenheiten
- Ausländerangelegenheiten
- Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung
- Baustelle anmelden
- Befahren gesperrter Wege*
- Berufskraftfahrerqualifikation im Güter- und Personenverkehr
- Bevölkerungs-/Katastrophenschutz
- Brandschutz
- Bundesfreiwilligendienst
- Bußgeld bezahlen
- Bußgeldstelle
- Eignungsprüfung bei Bedenken gegen die Kraftfahreignung
- Einreise ins Bundesgebiet
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
- Erneuerung der Siegel / Stempelplaketten auf Kennzeichenschildern
- Fahrerkarte beantragen
- Fahrerlaubnis auf Probe
- Fahrlehrer
- Fahrschulerlaubnis
- Fahrtenbuchauflagen
- Fahrzeugzulassung
- Feinstaubplakette beantragen
- Führerschein ab 17 beantragen
- Führerschein ausländischen Führerschein umschreiben
- Führerschein beantragen
- Führerschein ersetzen
- Führerschein erweitern
- Führerschein EU beantragen
- Führerschein Fahrgastbeförderung beantragen
- Führerschein International beantragen
- Führerschein Karteikartenabschrift beantragen
- Führerschein Status abfragen
- Führerschein wiederbekommen
- Führerscheine / Fahrschulen
- Gefahrguttransporte
- Gewerbeüberwachung
- Gewerbliche Personenbeförderung
- Gewerblicher Güterverkehr
- Gurtanlegepflicht/Helmtragepflicht*
- Halterauskunft einholen
- Historisches Kennzeichen (sogenanntes Oldtimer-Kennzeichen)
- Import eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland
- Import eines Neufahrzeuges aus dem Ausland
- Integration
- Kraftfahrzeug abmelden
- Kraftfahrzeug anmelden
- Kraftfahrzeug ummelden
- Kraftfahrzeugkennzeichen Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Kurzzeit beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen reservieren
- Krankentransport abrechnen
- Mehrfachtäter-Punktsystem
- Mofa
- Namensänderung beantragen
- Namensänderung (z. B. durch Heirat) etc.
- Ortskenntnisprüfung
- Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
- Parkerleichterungen für Handwerker
- Rettungsdienst im Kreis Viersen
- Rote Händlerkennzeichen
- Rote Oldtimerkennzeichen
- Saisonkennzeichen
- Schornsteinfegerangelegenheiten
- Schwertransporte*
- Sonntagsfahrverbot/Ferienreiseverordnung
- Sprengstoffrechtliche Erlaubnisse nach §27 SprengG im nichtgewerblichen Bereich
- Staatsangehörigkeit beantragen
- Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
- Tempo 100 km/h für Anhänger
- Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr
- Überwachung der Handwerksordnung / Bekämpfung der Schwarzarbeit
- Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
- Unfallkommission
- Veranstaltungserlaubnisse nach der Straßenverkehrsordnung
- Verkehrshindernisse*
- Verkehrspsychologische Beratung
- Verkehrsschau
- Verkehrssicherung
- Verkehrszeichen
- Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis
- Verlust der Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges mit Versicherungskennzeichen
- Verlust / Diebstahl von Kennzeichenschildern (Umkennzeichnung)
- Verpflichtungserklärung abgeben
- Visum beantragen
- Weitere Ordnungsangelegenheiten
- Zulassungsbescheinigung Teil I ändern
- Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzen
- Zulassungsbescheinigung Teil II ändern
- Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil II Rückläufer Status abfragen
