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Bevölkerungs-/Katastrophenschutz

Zivilschutz ist die Bezeichnung für öffentliche und private Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in einem Verteidigungsfall. Der Zivilschutz wird weltweit als humanitäre Aufgabe gesehen und genießt völkerrechtlich besonderen Schutz. Nach der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist für die Gesetzgebung im Bereich des Zivilschutzes der Bund zuständig. Ausführende Maßnahmen im Zivilschutz erfolgen grundsätzlich durch die Bundesländer in Bundesauftragsverwaltung.

Die Gefahrenabwehr im Frieden (Bevölkerungsschutz) und die Beseitigung von Schäden im Katastrophenfall (Großschadenslage) oder in ähnlichen Notlagen sind dagegen originäre Aufgaben der Länder, der Kreise und Kreisfreien Städte, die hierfür in den Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes personelle und materielle Vorkehrungen getroffen haben.

Als Führungsinstrument des Landrates bei einem Großschadensereignis (zum Beispiel Naturkatastrophen wie Überschwemmung, Sturm, Waldbrand oder Großbränden, Gefahrgutunfällen, Flugzeugabstürzen oder Busunglücke) wird im Kreis Viersen ein  Krisenstab mit der Koordinierung aller Schadensmaßnahmen eingesetzt. Dem Krisenstab gehören die für eine. Schadensbekämpfung benötigten Vertreter der Fachämter der Kreisverwaltung sowie im Bedarfsfall Vertreter anderer Behörden, Dienststellen und Einrichtungen an.

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat ein Internet-Portal zum Bevölkerungsschutz. Das Angebot bietet Zugang zu einer Vielzahl von Informationen und Themen des Bevölkerungsschutzes. Die Internetseite gliedert sich in die Rubriken Gefahren, Zuständigkeiten, Krisenkommunikation, Selbstschutz und Ehrenamt. Relevant Veröffentlichungen stehen für interessierte Bürger zum Download bereit.

Wir informieren Sie über die Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutz und vermitteln Ansprechpartner zu den Hilfsorganisationen und Einheiten, in denen Dienst geleistet werden kann.

Bürgertelefon

Wenn im Kreis Viersen ein Großschadensereignis auftritt kann der Krisenstab dieEinrichtung eines Bürgertelefons veranlassen.

Unter der Rufnummer 02162/39-2222 informieren wir die Bevölkerung bei schwerwiegenden Unglücksfällen, öffentlichen Notständen oder außergewöhnlichen Ereignissen.

Die Rufnummer ist nur bei aktuellen Ereignissen freigeschaltet.

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Postanschrift

Kreis Viersen
- Amt für Ordnung und Straßenverkehr -
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Telefon: +49 (0) 21 62 / 39- 15 19
Telefax: +49 (0) 21 62 / 39- 18 04
E-Mail: michael.benecke@kreis-viersen.de

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