. . . . .

Suche

 

Zulassungsbescheinigung Teil I ändern

(kein Halterwechsel)

Benötigt werden:

  • Personalausweis des zukünftigen bzw. bisherigen Halter mit den aktuellen Meldedaten.
  • Bei Minderjährigen schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
  • Bei Firmen zusätzlich Handelsregisterauszug oder entsprechende Gewerbeanmeldung.
  • Bei Vereinen zusätzlich Vereinsregisterauszug.
  • Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person bei Erledigung durch Dritte
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht erforderlich bei Änderung der Anschrift
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Prüfbericht Hauptuntersuchung (HU), nicht erforderlich bei Neufahrzeugen
  • Gutachten des amtlich anerkannten Sacherständigen (zum Beispiel TÜV, DEKRA, KÜS) über technische Änderungen am Fahrzeug
  • Bei Nachrüstung von KAT oder Partikelminderungssystem: Einbaubestätigung einer autorisierten Fachwerstatt

Hauptuntersuchung (HU)

Die Plakette für die Hauptuntersuchung befindet sich auf dem hinteren Kennzeichen. Die Plakette ist jährlich farbig wechselnd gehalten und gibt das Jahr und den Monat für die nächste Hauptuntersuchung wieder.

Die Hauptuntersuchung wird von technischen Prüfstellen (z.B. TÜV, DEKRA, amtlich anerkannten Sachverständigen) durchgeführt. Die Prüfungsintervalle richten sich u.a. nach der Fahrzeugart und dem Verwendungszweck.

Neufahrzeuge haben bis zum Termin der ersten Hauptuntersuchung keinen Prüfbericht.

Als Nachweis über die erfolgreich durchgeführte Untersuchung erhalten Sie

  • die sogenannte "HU-Plakette", verklebt auf Ihrem Kennzeichen
  • einen Prüfbericht

Der Prüfbericht ist gut aufzubewahren. Sobald sich die Zulassungsbehörde mit dem Fahrzeug befasst, ist dieser mit vorzulegen.

Hinweis:

Der Prüfbericht ist im Fahrzeug mitzuführen und bei Verkehrskontrollen den Überwachungsorganen auf Verlangen auszuhändigen bzw. vorzulegen.

Ihre Ansprechpartner

NameTelefon
Nähere Auskünfte erhalten Sie unter:0 21 62 / 39- 15 66

Downloads:

Dienstleistungen: