Ansprechpartner
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Führerschein beantragen
Um auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug zu führen, brauchen Sie einen Führerschein. Der Führerschein wird in verschiedene Führerscheinklassen unterteilt. Je nachdem, welche Führerscheinklasse Sie erwerben möchten, müssen Sie unterschiedliche Unterlagen beibringen.
Wenn Sie die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen oder Ihre Fahrerlaubnis um eine bislang noch nicht erworbene Klasse erweitern möchten, hilft Ihnen die nachstehende Aufstellung weiter.
Benötigte Unterlagen
Die Unterlagen richten sich nach der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse. Eine Übersicht über die einzelnen Führerscheinklassen und Fahrberechtigungen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS): Fahrerlaubnisklassen
Klasse B, BE, A1, A, M, L, T und S (Alte Klasse 3 - bis 3,5 t)
- Personalausweis oder Pass
- ein Lichtbild (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
- Sehtestbescheinigung
- Nachweis über die Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort (nur bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis)
- Name und Anschrift Ihrer Fahrschule
Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE (jeweils Vorbesitz der Klasse B erforderlich)
- Personalausweis oder Pass
- ein Lichtbild (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
- Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Name und Anschrift Ihrer Fahrschule
- Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
Hinweise/Besonderheiten/Fristen
- Der Antrag auf Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis ist über die für Ihren Wohnsitz zuständige Stadt-/Gemeindeverwaltung zu stellen. Antragsvordrucke erhalten Sie entweder vor Ort oder bei der von Ihnen gewählten Fahrschule.
- Sie können den Antrag bereits etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters stellen.
- Für den Antrag müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4 Wochen rechnen.
Rechtliche Grundlagen
- Fahrerlaubnis-Verordnung
Zusatzinformationen
Gebühren
| Produkt | Preis |
|---|---|
| Erst- und Erweiterungsantrag (mit Probezeit) | 43,30 € |
| Erst- oder Erweiterungsantrag (ohne Probezeit) | 42,60 € |
| Erweiterungsantrag und Umtausch | 57,90 € |
| Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung, z. B. weil der Kartenführerschein noch nicht vorliegt | 7,70 € |
| Eintrag Grundqualifikation / Weiterbildung (Schlüsselzahl 95) | 28,60 € |
| bei Teilnahme am Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17" zusätzlich für die vorläufige Fahrberechtigung | 7,70 € |
| und je Begleitperson | 13,30 € |
| keine Befreiungen oder Ermäßigungen |
Öffnungszeiten
| Wochentage | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag bis Freitag | 07:30 bis 11:30 Uhr |
| Montag und Mittwoch | 13:30 bis 17:00 Uhr |
Postanschrift
| Kreis Viersen - Amt für Ordnung und Straßenverkehr - Rathausmarkt 3 41747 Viersen Telefax: +49 (0) 21 62 / 39- 18 77 E-Mail: strassenverkehrsamt@kreis-viersen.de |
