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Befahren gesperrter Wege*

Bei triftigen Gründen wie z. B. Pegelbohrungen oder Kartierungsarbeiten kann einzelnen Personen oder Firmen gestattet werden, Feld- und Wirtschaftswege mit einem Pkw zu befahren (formloser Antrag unter Angabe des Grundes, der Dauer und des Kfz-Kennzeichens)

*Der Kreis Viersen erteilt die Ausnahmegenehmigungen nur für gesperrte Wege in den kreisangehörigen Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten oder Schwalmtal. Die Städte haben hierfür eigene Zuständigkeiten.

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