. . . . .

Suche

 

Ansprechpartner

Führerschein Status abfragen

Antragsverfahren

Der Antrag auf Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis ist über die für Ihren Wohnsitz zuständige Stadt-/Gemeindeverwaltung zu stellen. Antragsvordrucke erhalten Sie entweder vor Ort oder bei der von Ihnen gewählten Fahrschule. Die Antragstellung ist frühestens 5 Monate vor Vollendung des Mindestalters zulässig. Für den Antrag müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen rechnen, in denen die vorgeschriebenen Ermittlungen durchgeführt werden.

Das für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse vorgeschriebene Mindestalter entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle:
KlasseMindestalter
Klasse A1, M, L, S und T16 Jahre
Klasse A (mit Leistungsbegrenzung), B, BE, C1, C1E, C und CE18 Jahre (Modellversuch begleitendes Fahren ab 17 siehe unten)
Klasse D1, D1E, D und DE21 Jahre
Klasse A ohne Leistungsbegrenzung25 Jahre
Bei Erteilung während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung zum "Berufskraftfahrer" oder zur "Fachkraft im Fahrbetrieb" gelten abweichende Mindestalter:
Klasse B17 Jahre *)
Klasse D1, D1E, D, und DE18 Jahre *)

*) In diesen Fällen darf von der Fahrerlaubnis nur Gebrauch gemacht werden

  • bei Fahrten im Inland,
  • im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses
  • und für die Personenbeförderung im Linienverkehr bis 50 km (Klassen D/DE)

Nähere Auskünfte zu den einzelnen Fahrerlaubnisklassen erteilen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle.

Hinweis: Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der/die Antragsteller/in geeignet ist. Werden der Fahrerlaubnisbehörde Tatsachen bekannt, die zu Bedenken Anlass geben, hat sie die zur Klärung erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Hierzu gehören insbesondere Fahreignungsbegutachtungen auf Kosten des/der Betroffenen.

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis

  • Klassen A, A1, B, BE, M, L, S und T gelten unbefristet
  • Klassen C1 und C1E bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach für fünf Jahre
  • Klassen C, CE, D1, D1E, D, und DE für fünf Jahre

Begleitetes Fahren ab 17 - Der Modellversuch in NRW

Das Risiko junger Fahranfänger: Mangelnde Erfahrung ist das Kernproblem von jungen Fahranfängern. Deshalb ist das Unfallrisiko für diese jungen Menschen wesentlich höher. An mehr als 1/5 aller Unfälle mit Personenschäden waren 18- bis 24-jährige als Fahrzeugführer beteiligt. Um die Sicherheit der jungen Fahrerinnen und Fahrer zu erhöhen, haben sie nun die Möglichkeit, mehr Erfahrungen zu sammeln.

Die Einführung des "Begleiteten Fahrens ab 17" soll einen Beitrag zur Senkung des hohen Unfallrisikos leisten und zwar insbesondere auf Grund des "mäßigenden Einflusses" durch die Begleitperson.

Seit dem 1. Oktober 2005 dürfen die Fahrschulen deshalb auch bereits junge Fahranfänger unter 18 Jahren ausbilden. Nach dem Erwerb einer Prüfbescheinigung müssen sie dann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs von einem erfahrenen Autofahrer begleitet werden. Mit der Prüfungsbescheinigung darf nur in Deutschland gefahren werden.

Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren einen Führerschein besitzen und dürfen nicht mehr als drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben. Mit 18 Jahren erhalten die Fahranfänger dann den regulären Führerschein.

Nähere Informationen können Sie auch dem Infoblatt des Verkehrsministeriums NRW entnehmen.

Notwendige Unterlagen

Die zur Antragstellung benötigten Unterlagen richten sich nach der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse und zwar sind erforderlich

für die Klassen A, A1, B, BE, M, L, S und T:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
  • Sehtestbescheinigung (ein Sehtest kann auch bei einem Optiker durchgeführt werden) oder ein augenärztliches Gutachten
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort (entfällt bei Erweiterung einer Fahrerlaubnis)
  • Bisheriger Führerschein (nur bei Erweiterung)
  • Bei der Teilnahme am Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17" sind folgende Unterlagen zusätzlich erforderlich:
  • Erklärung des Antragstellers und der gesetzlichen Vertreter
  • Erklärung von jeder Begleitperson
  • Kopie des Führerscheins jeder Begleitperson (Vorder- und Rückseite)

für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein Lichtbild das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
  • Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung
  • Leistungspsychologisches Gutachten bei Ersterteilung und ab 50 Jahre bei Verlängerung der Klassen D1, D1E, D und DE
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Bisheriger Führerschein (nur bei Erweiterung)
  • nur für die Klassen D1, D1E, D und DE außerdem ein Führungszeugnis (Belegart O; dieses ist beim zuständigen Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt) des Wohnortes zu beantragen)
  • ggfs. Nachweise über die für Berufskraftfahrer erforderliche Grundqualifikation bzw. Weiterbildung

Rechtliche Grundlagen

  • EU-Berufskraftfahrer-Qualifikations-Richtlinie
  • Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
  • Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung
  • Straßenverkehrsgesetz
  • Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Zusatzinformationen

Downloads:

Gebühren

ProduktPreis
Erst- und Erweiterungsantrag (mit Probezeit)43,30 €
Erst- oder Erweiterungsantrag (ohne Probezeit)42,60 €
Erweiterungsantrag und Umtausch57,90 €
Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung, z. B. weil der Kartenführerschein noch nicht vorliegt7,70 €
Eintrag Grundqualifikation / Weiterbildung (Schlüsselzahl 95)28,60 €
bei Teilnahme am Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17" zusätzlich für die vorläufige Fahrberechtigung7,70 €
und je Begleitperson13,30 €

Öffnungszeiten

Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten:
WochentageUhrzeit
Montag bis Freitag07:30 bis 11:30 Uhr
Montag und Mittwoch13:30 bis 17:00 Uhr

Postanschrift

Kreis Viersen
- Amt für Ordnung und Straßenverkehr -
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Telefax: +49 (0) 21 62 / 39- 18 77
E-Mail: strassenverkehrsamt@kreis-viersen.de

Dienstleistungen: