Ansprechpartner
- Zulassungsstelle des Kreises Viersen (Hauptstelle) Telefon: 02162 39-1566
- Zulassungsstelle des Kreises Viersen (Zweigstelle Kempen) Telefon: 02152 2052-0
Kraftfahrzeugkennzeichen Ausfuhrkennzeichen beantragen
Häufig werden Fahrzeuge in Deutschland gekauft und anschließend ins Ausland verbracht. Bei einem bereits zugelassenen Fahrzeug verbleiben die deutschen Fahrzeugpapiere und die Kennzeichen im Ausland. Eine nachträgliche Abmeldung in der Bundesrepublik Deutschland ist dann nur noch schwer möglich.
Folge: Es fallen weiterhin Versicherungsbeiträge und Kfz-Steuern an, für die der eingetragene Halter eintreten muss.
Vermeiden Sie es daher, ein noch zugelassenes Fahrzeug ins Ausland zu verkaufen. Wenn Sie wissen, dass ein Fahrzeug exportiert werden soll beziehungsweise Sie selbst den Export vornehmen möchten, melden Sie es vorher ab und beantragen die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens.
Damit besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug innerhalb einer zuvor festgelegten Frist von zwei bis vier Wochen zu exportieren.
Benötigt werden:
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Besondere Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (in Papierform)
- Teilnahmeerklärung für das Lastschrift-Einzugsverfahren der Kraftfahrzeugsteuer (Angabe der Bankverbindung für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer) Sollte kein inländisches Konto zur Verfügung stehen, ist die Versteuerung direkt mit der Finanzverwaltung zu klären.Für die Unbedeklichkeitsbescheinigung wenden Sie sich bitte vorab ausschließlich an die Kfz-Steuerstelle des Finanzamtes Viersen (Telefon: 02162 / 9552164). Bitte beachten Sie auch die abweichenden Öffnungszeiten der Finanzverwaltung.
- Prüfbericht Hauptuntersuchung (HU) nicht erforderlich bei Neufahrzeugen
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- Kennzeichenschilder: Die Kennzeichenschilder sind nur erforderlich, wenn das Kraftfahrzeug noch zugelassen ist.
- Das Fahrzeug muß der Zulassungsbehörde vorgeführt werden.
Hinweis:
Das Fahrzeug muss im Kreis Viersen seinen Standort haben. Sollte das Fahrzeug nicht im Kreisgebiet stehen, ist das Ausfuhrkennzeichen bei der für den Standort zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.
Hauptuntersuchung (HU)
Die Plakette für die Hauptuntersuchung befindet sich auf dem hinteren Kennzeichen. Die Plakette ist jährlich farbig wechselnd gehalten und gibt das Jahr und den Monat für die nächste Hauptuntersuchung wieder.
Die Hauptuntersuchung wird von technischen Prüfstellen (z.B. TÜV, DEKRA, amtlich anerkannten Sachverständigen) durchgeführt. Die Prüfungsintervalle richten sich u.a. nach der Fahrzeugart und dem Verwendungszweck.
Neufahrzeuge haben bis zum Termin der ersten Hauptuntersuchung keinen Prüfbericht.
Als Nachweis über die erfolgreich durchgeführte Untersuchung erhalten Sie
- die sogenannte "HU-Plakette", verklebt auf Ihrem Kennzeichen
- einen Prüfbericht
Der Prüfbericht ist gut aufzubewahren. Sobald sich die Zulassungsbehörde mit dem Fahrzeug befasst, ist dieser mit vorzulegen.
Hinweis:
Der Prüfbericht ist im Fahrzeug mitzuführen und bei Verkehrskontrollen den Überwachungsorganen auf Verlangen auszuhändigen bzw. vorzulegen.
Ihre Ansprechpartner
| Name | Telefon |
|---|---|
| Nähere Auskünfte erhalten Sie unter: | 0 21 62 / 39- 15 66 |
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- Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- Aufenthalt in Deutschland
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- Aufenthalt während und nach dem Asylverfahren
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- Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
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- Zulassungsbescheinigung Teil II Rückläufer Status abfragen
