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Ortskenntnisprüfung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, auch „Personenbeförderungsschein“ oder „P-Schein“ genannt, setzt in bestimmten Fällen voraus, dass der Antragsteller die erforderlichen Ortskenntnisse in einer Prüfung nachgewiesen hat. Die geforderten Ortskenntnisse umfassen bei einem

TAXIschein das Gebiet, in dem Beförderungspflicht besteht und bei einem

MIETWAGENschein den Ort des Betriebssitzes, wenn dieser mehr als 50.000 Einwohner hat (gilt auch bei Personenbeförderung mit einem Krankenkraftwagen).

Das Pflichtfahrgebiet für Taxen im Kreis Viersen umfasst das gesamte Kreisgebiet.

Beim Erwerb eines Mietwagenscheins oder für die Personenbeförderung in Krankenkraftwagen müssen Sie dagegen nur dann eine Ortskenntnisprüfung ablegen, wenn der Betriebssitz in der Stadt Viersen oder in der Stadt Willich liegt.

In der Prüfung werden für den gesamten Stadt- bzw. für das gesamte Kreisgebiet Kenntnisse u. a. über Hauptverkehrsstraßen, öffentliche Einrichtungen, Krankenhäuser, Freizeiteinrichtungen, Altenheime, Hotels und Sehenswürdigkeiten abgefragt.

Dabei gliedert sich die Prüfung in vier Prüfbereiche:

1.  Stadtplan - Es wird nach Stadtteilen bzw. Städten/Gemeinden gefragt, die entsprechend ihrer Lage in einen Stadt-/Kreisplan eingetragen werden müssen.

2.  Objekte - Es wird nach Adressen gefragt, bei denen vier Lösungen vorgeben werden. Nur eine Antwort ist richtig.

3.  Fahrstrecken - Es werden je Ziel mehrere alternative Wegbeschreibungen vorgegeben. Hierbei ist jeweils die richtige und kürzeste Strecke anzukreuzen; wobei nur eine richtige Antwort möglich ist.

4.  Offene Fragen - Es wird nach Standorten (Straße, Ortsteil) von Objekten gefragt. Die Adresse muss schriftlich eingetragen werden. Es darf nur eine Antwort angegeben werden.

Der Zeitrahmen der schriftlichen Prüfung beträgt 1 Stunde.

Im Regelfall finden die Prüfungen einmal im Monat (vormittags) statt.

Termine Ortskenntnisprüfung 2013

Beginn der Ortskenntnisprüfung 08:30 Uhr
1. Halbjahr2. Halbjahr
Dienstag, 08.01.2013Dienstag, 09.07.2013
Dienstag, 12.02.2013Dienstag, 10.09.2013
Dienstag, 12.03.2013Dienstag, 08.10.2013
Dienstag, 09.04.2013Dienstag, 12.11.2013
Dienstag, 14.05.2013Dienstag, 10.12.2013
Dienstag, 11.06.2013 

Achtung:

Eine Prüfteilnahme ist nur nach vorheriger Abstimmung mit der Führerscheinstelle möglich. Zum Nachweis hierzu ist am Prüfungstag die Vorlage der schriftlichen Einladung sowie ein Ausweisdokument erforderlich!

Downloads:

Gebühren

ProduktPreis
 53,00 €

Öffnungszeiten

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Montag bis Freitag07:30 bis 11:30 Uhr
Montag und Mittwoch13:30 bis 17:00 Uhr

Postanschrift

Kreis Viersen
- Amt für Ordnung und Straßenverkehr -
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Telefax: +49 (0) 21 62 / 39- 18 77
E-Mail: strassenverkehrsamt@kreis-viersen.de

Dienstleistungen: