Ansprechpartner
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Ortskenntnisprüfung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, auch „Personenbeförderungsschein“ oder „P-Schein“ genannt, setzt in bestimmten Fällen voraus, dass der Antragsteller die erforderlichen Ortskenntnisse in einer Prüfung nachgewiesen hat. Die geforderten Ortskenntnisse umfassen bei einem
TAXIschein das Gebiet, in dem Beförderungspflicht besteht und bei einem
MIETWAGENschein den Ort des Betriebssitzes, wenn dieser mehr als 50.000 Einwohner hat (gilt auch bei Personenbeförderung mit einem Krankenkraftwagen).
Das Pflichtfahrgebiet für Taxen im Kreis Viersen umfasst das gesamte Kreisgebiet.
Beim Erwerb eines Mietwagenscheins oder für die Personenbeförderung in Krankenkraftwagen müssen Sie dagegen nur dann eine Ortskenntnisprüfung ablegen, wenn der Betriebssitz in der Stadt Viersen oder in der Stadt Willich liegt.
In der Prüfung werden für den gesamten Stadt- bzw. für das gesamte Kreisgebiet Kenntnisse u. a. über Hauptverkehrsstraßen, öffentliche Einrichtungen, Krankenhäuser, Freizeiteinrichtungen, Altenheime, Hotels und Sehenswürdigkeiten abgefragt.
Dabei gliedert sich die Prüfung in vier Prüfbereiche:
1. Stadtplan - Es wird nach Stadtteilen bzw. Städten/Gemeinden gefragt, die entsprechend ihrer Lage in einen Stadt-/Kreisplan eingetragen werden müssen.
2. Objekte - Es wird nach Adressen gefragt, bei denen vier Lösungen vorgeben werden. Nur eine Antwort ist richtig.
3. Fahrstrecken - Es werden je Ziel mehrere alternative Wegbeschreibungen vorgegeben. Hierbei ist jeweils die richtige und kürzeste Strecke anzukreuzen; wobei nur eine richtige Antwort möglich ist.
4. Offene Fragen - Es wird nach Standorten (Straße, Ortsteil) von Objekten gefragt. Die Adresse muss schriftlich eingetragen werden. Es darf nur eine Antwort angegeben werden.
Der Zeitrahmen der schriftlichen Prüfung beträgt 1 Stunde.
Im Regelfall finden die Prüfungen einmal im Monat (vormittags) statt.
Termine Ortskenntnisprüfung 2013
| 1. Halbjahr | 2. Halbjahr |
|---|---|
| Dienstag, 08.01.2013 | Dienstag, 09.07.2013 |
| Dienstag, 12.02.2013 | Dienstag, 10.09.2013 |
| Dienstag, 12.03.2013 | Dienstag, 08.10.2013 |
| Dienstag, 09.04.2013 | Dienstag, 12.11.2013 |
| Dienstag, 14.05.2013 | Dienstag, 10.12.2013 |
| Dienstag, 11.06.2013 |
Achtung:
Eine Prüfteilnahme ist nur nach vorheriger Abstimmung mit der Führerscheinstelle möglich. Zum Nachweis hierzu ist am Prüfungstag die Vorlage der schriftlichen Einladung sowie ein Ausweisdokument erforderlich!
Downloads:
Gebühren
| Produkt | Preis |
|---|---|
| 53,00 € |
Öffnungszeiten
| Wochentage | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag bis Freitag | 07:30 bis 11:30 Uhr |
| Montag und Mittwoch | 13:30 bis 17:00 Uhr |
Postanschrift
| Kreis Viersen - Amt für Ordnung und Straßenverkehr - Rathausmarkt 3 41747 Viersen Telefax: +49 (0) 21 62 / 39- 18 77 E-Mail: strassenverkehrsamt@kreis-viersen.de |
Dienstleistungen:
- Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- Aufenthalt in Deutschland
- Aufenthalt von Unionsbürgern
- Aufenthalt während und nach dem Asylverfahren
- Aufenthalt zu Erwerbszwecken
- Aufenthalt zum Familiennachzug
- Aufenthalt zum Studium, Deutschkurs, Schulbesuch
- Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Aufsichtsangelegenheiten
- Ausländerangelegenheiten
- Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung
- Baustelle anmelden
- Befahren gesperrter Wege*
- Berufskraftfahrerqualifikation im Güter- und Personenverkehr
- Bevölkerungs-/Katastrophenschutz
- Brandschutz
- Bundesfreiwilligendienst
- Bußgeld bezahlen
- Bußgeldstelle
- Eignungsprüfung bei Bedenken gegen die Kraftfahreignung
- Einreise ins Bundesgebiet
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
- Erneuerung der Siegel / Stempelplaketten auf Kennzeichenschildern
- Fahrerkarte beantragen
- Fahrerlaubnis auf Probe
- Fahrlehrer
- Fahrschulerlaubnis
- Fahrtenbuchauflagen
- Fahrzeugzulassung
- Feinstaubplakette beantragen
- Führerschein ab 17 beantragen
- Führerschein ausländischen Führerschein umschreiben
- Führerschein beantragen
- Führerschein ersetzen
- Führerschein erweitern
- Führerschein EU beantragen
- Führerschein Fahrgastbeförderung beantragen
- Führerschein International beantragen
- Führerschein Karteikartenabschrift beantragen
- Führerschein Status abfragen
- Führerschein wiederbekommen
- Führerscheine / Fahrschulen
- Gefahrguttransporte
- Gewerbeüberwachung
- Gewerbliche Personenbeförderung
- Gewerblicher Güterverkehr
- Gurtanlegepflicht/Helmtragepflicht*
- Halterauskunft einholen
- Historisches Kennzeichen (sogenanntes Oldtimer-Kennzeichen)
- Import eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland
- Import eines Neufahrzeuges aus dem Ausland
- Integration
- Kraftfahrzeug abmelden
- Kraftfahrzeug anmelden
- Kraftfahrzeug ummelden
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- Kraftfahrzeugkennzeichen Kurzzeit beantragen
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- Mehrfachtäter-Punktsystem
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- Namensänderung beantragen
- Namensänderung (z. B. durch Heirat) etc.
- Ortskenntnisprüfung
- Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
- Parkerleichterungen für Handwerker
- Rettungsdienst im Kreis Viersen
- Rote Händlerkennzeichen
- Rote Oldtimerkennzeichen
- Saisonkennzeichen
- Schornsteinfegerangelegenheiten
- Schwertransporte*
- Sonntagsfahrverbot/Ferienreiseverordnung
- Sprengstoffrechtliche Erlaubnisse nach §27 SprengG im nichtgewerblichen Bereich
- Staatsangehörigkeit beantragen
- Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
- Tempo 100 km/h für Anhänger
- Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr
- Überwachung der Handwerksordnung / Bekämpfung der Schwarzarbeit
- Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
- Unfallkommission
- Veranstaltungserlaubnisse nach der Straßenverkehrsordnung
- Verkehrshindernisse*
- Verkehrspsychologische Beratung
- Verkehrsschau
- Verkehrssicherung
- Verkehrszeichen
- Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis
- Verlust der Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges mit Versicherungskennzeichen
- Verlust / Diebstahl von Kennzeichenschildern (Umkennzeichnung)
- Verpflichtungserklärung abgeben
- Visum beantragen
- Weitere Ordnungsangelegenheiten
- Zulassungsbescheinigung Teil I ändern
- Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzen
- Zulassungsbescheinigung Teil II ändern
- Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil II Rückläufer Status abfragen
