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Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen

Benötigt werden

  • Personalausweis des eingetragenen Halters.
  • Bei Firmen zusätzlich Handelsregisterauszug oder entsprechende Gewerbeanmeldung.
  • Bei Vereinen zusätzlich Vereinsregisterauszug.
  • Zur Abgabe einer Versicherung an Eides Statt über den Verlust des Briefes ist das persönliche Erscheinen des eingetragenen Halters (bei Firmen des Geschäftsführers, bei Vereinen des Vorsitzenden) erforderlich.
  • Ist der Halter minderjährig, ist das persönliche Erscheinen der Erziehungsberechtigten erforderlich.
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Bei Diebstahl ist vorher eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei zu erstatten und der Zulassungsbehörde vorzulegen.

Bei zugelassenem Fahrzeug zusätzlich:

  • Hauptuntersuchungsbericht (HU), soweit erforderlich

 

Hauptuntersuchung (HU)

Die Plakette für die Hauptuntersuchung befindet sich auf dem hinteren Kennzeichen. Die Plakette ist jährlich farbig wechselnd gehalten und gibt das Jahr und den Monat für die nächste Abgasuntersuchung wieder. Im abgebildeten Muster wäre dies der Dezember des Jahres 1997.

Die Hauptuntersuchung wird von technischen Prüfstellen (z.B. TÜV, DEKRA, amtlich anerkannten Sachverständigen) durchgeführt. Die Prüfungsintervalle richten sich u.a. nach der Fahrzeugart und dem Verwendungszweck.

Neufahrzeuge haben bis zum Termin der ersten Hauptuntersuchung keinen Prüfbericht.

Als Nachweis über die erfolgreich durchgeführte Untersuchung erhalten Sie

  • die sogenannte "HU-Plakette", verklebt auf Ihrem Kennzeichen
  • einen Prüfbericht

Der Prüfbericht ist gut aufzubewahren. Sobald sich die Zulassungsbehörde mit dem Fahrzeug befasst, ist dieser mit vorzulegen.

Hinweis:

Der Prüfbericht ist im Fahrzeug mitzuführen und bei Verkehrskontrollen den Überwachungsorganen auf Verlangen auszuhändigen bzw. vorzulegen.

Ihre Ansprechpartner

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Nähere Auskünfte erhalten Sie unter:0 21 62 / 39- 15 66

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