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Aufsichtsangelegenheiten

Der Landrat des Kreises Viersen wirkt in den Bereichen

  • Allgemeines Ordnungsrecht,
  • Melde-, Pass- und Ausweiswesen,
  • Standesamtsangelegenheiten

als Fach- und Rechtsaufsicht gegenüber den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Im Alltag sehen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises aber eher als partnerschaftliche Berater gegenüber den Kommunen etwa bei schwierigen rechtlichen Fragen, der Suche nach gemeindeübergreifenden Regelungen oder dem Abgleich von zweckmäßigen Verfahrensweisen. Unter der Leitung des Kreises findet in regelmäßigen Dienstbesprechungen ein Austausch über ordnungs-, melde- und personenstandsrechtliche Fragestellungen statt.

Soweit die Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Viersen mit dem Inhalt eines Bescheides ihrer Stadt oder Gemeinde aus den oben genannten Aufgabenbereichen nicht einverstanden sind, kann dieser Bescheid angefochten werden. Häufig muss danach der Landrat des Kreises Viersen als zuständige Widerspruchsbehörde über den Vorgang entscheiden.

Das gilt im übrigen auch für bestimmte Aufgaben nach dem Straßenverkehrsrecht. Die Städte Kempen, Nettetal, Tönisvorst, Viersen und Willich können für ihr Stadtgebiet Verkehrszeichen oder verkehrslenkende Maßnahmen anordnen. Ist ein Bürger aus einer der genannten Städte beispielsweise mit einem Verkehrszeichen nicht einverstanden oder wurde seinem Antrag, bestimmte Verkehrsbeschränkungen zu treffen, nicht entsprochen, befasst sich anschließend der Landrat des Kreises Viersen als zuständige Widerspruchsbehörde mit dem Vorgang.

Öffnungszeiten

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Postanschrift

Kreis Viersen
- Amt für Ordnung und Straßenverkehr -
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Telefon: +49 (0) 21 62 / 39- 13 41
Telefax: +49 (0) 21 62 / 39- 13 50

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