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Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Nach § 26 Abs. 1 der Fahrerlaubnisverordnung berechtigen Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei nur zum Führen von Dienstfahrzeugen.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Dienstführerschein (nach der Entlassung von der Bundeswehr die Bescheinigung über die erteilte Fahrerlaubnis)
  • Sofern vorhanden: Zivilführerschein
  • ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
  • ggf. Nachweise über die für Berufskraftfahrer erforderliche Grundqualifikation bzw. Weiterbildung

Rechtliche Grundlagen

  • Straßenverkehrsgesetz
  • Fahrerlaubnis-Verordnung
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
  • EU-Berufskraftfahrer-Qualifikations-Richtlinie
  • Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
  • Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung

Zusatzinformationen

Gebühren

ProduktPreis
Die Gebühren richten sich nach dem Einzelfall42,60 € bis 67,40 €
Sofern der Nachweis der Grundqualifikation bzw. die Weiterbildung für Berufskraftfahrer in den Führerschein eingetragen werden soll, erhöht sich die Gebühr um weitere28,90 €

Öffnungszeiten

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Montag und Mittwoch13:30 bis 17:00 Uhr

Postanschrift

Kreis Viersen
- Amt für Ordnung und Straßenverkehr -
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
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E-Mail: strassenverkehrsamt@kreis-viersen.de

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