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Verpflichtungserklärung abgeben

Besuchs- oder Geschäftsvisum

Vor Ausstellung eines Besuchs- oder Geschäftsvisums verlangt die Auslandsvertretung in der Regel die Vorlage einer Einladung (Verpflichtungserklärung). Das ist die Verpflichtung der in Deutschland lebenden Personen (in der Regel Verwandte, Bekannte oder Geschäftspartner), alle bei dem Aufenthalt eventuell entstehende Kosten - einschließlich aller Kosten im Krankheitsfall - zu übernehmen.

Ein Besuchs- oder Geschäftsvisum wird als "Schengen-Visum" erteilt. Ein gültiges Schengen-Visum berechtigt in der Regel zu Einreise und Aufenthalt in allen Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens (Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz,Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn).

Die Erteilung und Verlängerung eines Schengen-Visums richtet sich in all diesen Staaten nach einheitlichen, verbindlichen Regeln, dem Schengener Abkommen. Der Aufenthalt ist begrenzt auf 3 Monate pro Halbjahr.

Kosten für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung: 25 €

Verlängerung eines Besuchs- oder Geschäftsvisums

Die Verlängerung eines Visums für einen kurzfristigen Aufenthalt zu Besuchszwecken oder für Geschäftsbesprechungen ist nur in Ausnahmefällen möglich. Das Vorliegen besonderer Gründe muss nachgewiesen werden.

Das Visum kann nur für den erforderlichen Zeitraum verlängert werden. Der gesamte Aufenthalt darf 3 Monate nicht übersteigen.

Voraussetzungen

  • Vorlage eines gültigen Nationalpasses
  • der Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ist gesichert und
  • besondere Gründe für eine Verlängerung liegen vor. Zu den besonderen Gründe zählen zum Beispiel:
    • wichtige Geschäftsbesprechungen
    • gesundheitliche Gründe (Krankenhausbehandlung, Reiseunfähigkeit)
    • zwingende Termine bei einem Gericht oder einer Behörde
    • schwere Erkrankung naher Angehöriger
    • Tod eines nahen Angehörigen
    • höhere Gewalt

Wenn eine wichtiger Grund vorliegt, kann eine Verlängerung nur für den erforderlichen Zeitraum erfolgen.

Kosten für die Verlängerung des Visums: 30 €

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