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Verlust / Diebstahl von Kennzeichenschildern (Umkennzeichnung)

Benötigt werden:

  • Personalausweis des eingetragenen Halters.
  • Bei Minderjährigen schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
  • Bei Firmen zusätzlich Handelsregisterauszug oder entsprechende Gewerbeanmeldung.
  • Bei Vereinen zusätzlich Vereinsregisterauszug.
  • Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person bei Erledigung durch Dritte
  • Verlusterklärung vom eingetragenen Halter unterschrieben
  • gegebenenfalls noch vorhandes Kennzeichen
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Hauptuntersuchungsbericht (HU), soweit erforderlich
  • Bei Diebstahl ist vorher eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei zu erstatten und der Zulassungsbehörde vorzulegen.

Hauptuntersuchung (HU)

Die Plakette für die Hauptuntersuchung befindet sich auf dem hinteren Kennzeichen. Die Plakette ist jährlich farbig wechselnd gehalten und gibt das Jahr und den Monat für die nächste Hauptuntersuchung wieder.

Die Hauptuntersuchung wird von technischen Prüfstellen (z.B. TÜV, DEKRA, amtlich anerkannten Sachverständigen) durchgeführt. Die Prüfungsintervalle richten sich u.a. nach der Fahrzeugart und dem Verwendungszweck.

Neufahrzeuge haben bis zum Termin der ersten Hauptuntersuchung keinen Prüfbericht.

Als Nachweis über die erfolgreich durchgeführte Untersuchung erhalten Sie

  • die sogenannte "HU-Plakette", verklebt auf Ihrem Kennzeichen
  • einen Prüfbericht

Der Prüfbericht ist gut aufzubewahren. Sobald sich die Zulassungsbehörde mit dem Fahrzeug befasst, ist dieser mit vorzulegen.

Hinweis:

Der Prüfbericht ist im Fahrzeug mitzuführen und bei Verkehrskontrollen den Überwachungsorganen auf Verlangen auszuhändigen bzw. vorzulegen.

Ihre Ansprechpartner

NameTelefon
Nähere Auskünfte erhalten Sie unter:0 21 62 / 39- 15 66

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