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Kraftfahrzeugkennzeichen Kurzzeit beantragen

Zuteilung von Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten

Das Kennzeichen ist maximal 5 Kalendertage gültig, inclusive des Tages an dem die Zulassung beantragt wurde. Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz im Kreis Viersen haben.

Benötigt werden:

  • elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB) für Kurzzeitkennzeichen
  • Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II) oder Kaufvertrag, Schenkungsurkunde, Ersteigerungsnachweis oder vergleichbare Erwebsunterlagen.Sofern keine Fahrzeugpapiere vorgelegt werden, muss die Fahrzeugidentnummer aus den vorgelegten Unterlagen zu entnehmen sein.
  • Personalausweis oder Reisepaß der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters mit den aktuellen Meldedaten.
  • Bei Minderjährigen schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
  • Bei Firmen zusätzlich Handelsregisterauszug oder entsprechende Gewerbeanmeldung.
  • Bei Vereinen zusätzlich Vereinsregisterauszug.
  • Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person bei Erledigung durch Dritte

Hinweis:

Ein Kurzzeitkennzeichen kann nur für nicht zugelassene Fahrzeuge zugeteilt werden. Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist ein sog. nationaler Verwaltungsakt und kann daher nur für Fahrzeuge gelten, die sich zum Zeitpunkt der Zuteilung in Deutschland befinden. So ist beispielsweise die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichens an ein Fahrzeug im Ausland, um dieses damit nach Deutschland zu überführen, nicht zulässig.

Die Verwendung von Kurzzeitkennzeichen im Ausland (z.B. zwecks Export) wird dort teilweise mit hohen Geldbußen geahndet. Es ist daher ratsam, vor Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens, bei den entsprechenden ausländischen Behörden hinsichtlich der Tolerierrung nachzufragen.

 

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Nähere Auskünfte erhalten Sie unter:0 21 62 / 39- 15 66

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