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Kraftfahrzeug abmelden

Fahrzeuge mit VIE-Kennzeichen und auswärtige Kennzeichen

Benötigt werden:

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • gesiegelte Kennzeichenschilder
  • bei Diebstahl ist vorher eine Diebstahlanzeige bei der Polizei zu erstatten

Hinweis

Sollten nicht alle Unterlagen vorgelegt werden können, so rufen Sie uns bitte vorab an.

Bei einer Veräußerung sollten Sie die Außerbetriebsetzung / Abmeldung des Fahrzeugs vor der Übergabe vornehmen. Wenn das nicht gewünscht ist, teilen Sie die Veräußerung unverzüglich schriftlich der Zulassungsstelle mit. Die Veräußerungsanzeige muss enthalten:

  • Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Datum der Veräußerung
  • Name und Anschrift des Erwerbers (Es empfiehlt sich den Personalausweis zeigen zu lassen und die Ausweis - Nummer in der Veräußerungsmitteilung zu notieren)
  • schriftliche Bestätigung des Erwerbers über den Erhalt des Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil II), des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I)

Ihre Ansprechpartner

NameTelefon
Nähere Auskünfte erhalten Sie unter:0 21 62 / 39- 15 66

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