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Gurtanlegepflicht/Helmtragepflicht*

Bei körperlichen Gebrechen oder Kleinwüchsigkeit können Personen von der Gurtanschnallpflichtoder der Helmtragepflicht befreit werden.

erforderliche Unterlagen:

  • ärztliches Attest, aus welchen hervorgeht, dass die Befreiung aus medizinischer Sicht nicht nur empfohlen wird, sondern erforderlich ist
  • Schwerbehinderte mit entsprechendem Ausweis sind gebührenbefreit, ansonsten belaufen sich die Gebühren auf 15.-- €
  • Es wird empfohlen, sich vorab mit der Kfz- und der Krankenversicherung in Verbindung zu setzen, da eine Ausnahmegenehmigung nicht automatisch bedeutet, dass die Versicherung im Falle eines Unfalls alle Kosten übernimmt. Ggf. können der TÜV oder der Kfz-Händler Informationen über Umbaumöglichkeiten geben.
  • Antrag

Der Kreis Viersen erteilt die Ausnahmegenehmigungen nur für gesperrte Wege in den kreisangehörigen Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten oder Schwalmtal. Die Städte haben hierfür eigene Zuständigkeiten.

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