Ansprechpartner
- René Klanten Telefon: 02162 39-1376
Weitere Informationen zu den Bezirksschornstein- fegermeistern im Kreis Viersen und der Schornsteinfegerinnung finden Sie unter:
Schornsteinfegerangelegenheiten
Die Aufgaben der Bezirksschornsteinfegermeister ergeben sich aus dem Schornsteinfegergesetz und dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz. Dies sind insbesondere:
- Ausführung der Arbeiten nach der Kehr- und Überprüfungsordnung Bund, Überprüfung aller Schornsteine, Feuerstätten und Lüftungsanlagen innerhalb eines Kehrbezirks auf ihre Feuersicherheit
- Beratung in feuerungstechnischen Fragen
- Ausstellen von Bescheinigungen nach der Landesbauordnung NRW zu Rohbau- und Schlussabnahmen von Schornsteinen und Feuerstätten
- Durchführung von Messungen nach der 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung - 1. BImSchV -
Für seine Tätigkeiten erhebt der Bezirksschornsteinfegermeister Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis -Anlage 3- der Kehr- und Überprüfungsordnung Bund.
Der Kreis führt die Aufsicht über die Bezirksschornsteinfegermeister. Er erteilt Auskünfte in Schornsteinfegerangelegenheiten und ist Beitreibungsbehörde für ausstehende Schornsteinfegergebühren. Nicht fristgerecht gezahlte Schornsteinfegergebühren werden nach den Vorschriften der Verwaltungsvollstreckung beigetrieben. Das Verfahren gliedert sich in drei Schritte:
- Anhörung wegen Nichtzahlung der Schornsteinfegergebühr
- Leistungsbescheid wegen Nichtzahlung der Schornsteinfegergebühr (Für den Erlass des Leistungsbescheides wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von derzeit 75,00 € erhoben.)
- Beitreibung der ausstehenden Schornsteinfegergebühr durch die örtlich zuständige Stadt-/Gemeindekasse
Die Erteilung von Auskünften und die Schlichtertätigkeit sind gebührenfrei. Die Zuständigkeiten der Bezirksschornsteinfegermeister sind über die Internetseite der Schornsteinfeger - Innung Düsseldorf zu sehen.
Gebühren
| Produkt | Preis |
|---|---|
| Erlass des Leistungsbescheides | 75,00 € |
Öffnungszeiten
| Wochentage | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag bis Donnerstag | 08:30 bis 12:30 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr |
| Freitag | 08:30 bis 12:30 Uhr |
Postanschrift
| Kreis Viersen - Amt für Ordnung und Straßenverkehr - Rathausmarkt 3 41747 Viersen Telefon: +49 (0) 21 62 / 39- 13 76 Telefax: +49 (0) 21 62 / 39- 18 04 |
Dienstleistungen:
- Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- Aufenthalt in Deutschland
- Aufenthalt von Unionsbürgern
- Aufenthalt während und nach dem Asylverfahren
- Aufenthalt zu Erwerbszwecken
- Aufenthalt zum Familiennachzug
- Aufenthalt zum Studium, Deutschkurs, Schulbesuch
- Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Aufsichtsangelegenheiten
- Ausländerangelegenheiten
- Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung
- Baustelle anmelden
- Befahren gesperrter Wege*
- Berufskraftfahrerqualifikation im Güter- und Personenverkehr
- Bevölkerungs-/Katastrophenschutz
- Brandschutz
- Bundesfreiwilligendienst
- Bußgeld bezahlen
- Bußgeldstelle
- Eignungsprüfung bei Bedenken gegen die Kraftfahreignung
- Einreise ins Bundesgebiet
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
- Erneuerung der Siegel / Stempelplaketten auf Kennzeichenschildern
- Fahrerkarte beantragen
- Fahrerlaubnis auf Probe
- Fahrlehrer
- Fahrschulerlaubnis
- Fahrtenbuchauflagen
- Fahrzeugzulassung
- Feinstaubplakette beantragen
- Führerschein ab 17 beantragen
- Führerschein ausländischen Führerschein umschreiben
- Führerschein beantragen
- Führerschein ersetzen
- Führerschein erweitern
- Führerschein EU beantragen
- Führerschein Fahrgastbeförderung beantragen
- Führerschein International beantragen
- Führerschein Karteikartenabschrift beantragen
- Führerschein Status abfragen
- Führerschein wiederbekommen
- Führerscheine / Fahrschulen
- Gefahrguttransporte
- Gewerbeüberwachung
- Gewerbliche Personenbeförderung
- Gewerblicher Güterverkehr
- Gurtanlegepflicht/Helmtragepflicht*
- Halterauskunft einholen
- Historisches Kennzeichen (sogenanntes Oldtimer-Kennzeichen)
- Import eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland
- Import eines Neufahrzeuges aus dem Ausland
- Integration
- Kraftfahrzeug abmelden
- Kraftfahrzeug anmelden
- Kraftfahrzeug ummelden
- Kraftfahrzeugkennzeichen Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Kurzzeit beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen reservieren
- Krankentransport abrechnen
- Mehrfachtäter-Punktsystem
- Mofa
- Namensänderung beantragen
- Namensänderung (z. B. durch Heirat) etc.
- Ortskenntnisprüfung
- Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
- Parkerleichterungen für Handwerker
- Rettungsdienst im Kreis Viersen
- Rote Händlerkennzeichen
- Rote Oldtimerkennzeichen
- Saisonkennzeichen
- Schornsteinfegerangelegenheiten
- Schwertransporte*
- Sonntagsfahrverbot/Ferienreiseverordnung
- Sprengstoffrechtliche Erlaubnisse nach §27 SprengG im nichtgewerblichen Bereich
- Staatsangehörigkeit beantragen
- Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
- Tempo 100 km/h für Anhänger
- Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr
- Überwachung der Handwerksordnung / Bekämpfung der Schwarzarbeit
- Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
- Unfallkommission
- Veranstaltungserlaubnisse nach der Straßenverkehrsordnung
- Verkehrshindernisse*
- Verkehrspsychologische Beratung
- Verkehrsschau
- Verkehrssicherung
- Verkehrszeichen
- Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis
- Verlust der Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges mit Versicherungskennzeichen
- Verlust / Diebstahl von Kennzeichenschildern (Umkennzeichnung)
- Verpflichtungserklärung abgeben
- Visum beantragen
- Weitere Ordnungsangelegenheiten
- Zulassungsbescheinigung Teil I ändern
- Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzen
- Zulassungsbescheinigung Teil II ändern
- Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil II Rückläufer Status abfragen
