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Import eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland

Benötigt werden:

  • Personalausweis des zukünftigen Halters mit den aktuellen Meldedaten.
  • Bei Minderjährigen schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
  • Bei Firmen zusätzlich Handelsregisterauszug oder entsprechende Gewerbeanmeldung
  • Bei Vereinen zusätzlich Vereinsregisterauszug
  • Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person bei Erledigung durch Dritte
  • Teilnahmeerklärung für das Lastschrift-Einzugsverfahren der Kraftfahrzeugsteuer
  • Elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB) zum Abruf (ausgestellt vom Versicherer)
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung; wenn diese nicht vorhanden: Vollabnahme nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom amtlich anerkannten Sachverständigen (zum Beispiel TÜV, DEKRA, und andere)
  • Hauptuntersuchungsbericht (HU), (nicht erforderlich bei Neufahrzeugen oder Vollabnahme nach § 21 StVZO)
  • ausländische Zulassungspapiere im Original und eventuell vorhandene ausländische Kennzeichen
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung bei Fahrzeugen die aus Ländern eingeführt wurden, die nicht der EU angehören.

Hauptuntersuchung (HU)

Die Plakette für die Hauptuntersuchung befindet sich auf dem hinteren Kennzeichen. Die Plakette ist jährlich farbig wechselnd gehalten und gibt das Jahr und den Monat für die nächste Hauptuntersuchung wieder.

Die Hauptuntersuchung wird von technischen Prüfstellen (z.B. TÜV, DEKRA, amtlich anerkannten Sachverständigen) durchgeführt. Die Prüfungsintervalle richten sich u.a. nach der Fahrzeugart und dem Verwendungszweck.

Neufahrzeuge haben bis zum Termin der ersten Hauptuntersuchung keinen Prüfbericht.

Als Nachweis über die erfolgreich durchgeführte Untersuchung erhalten Sie

  • die sogenannte "HU-Plakette", verklebt auf Ihrem Kennzeichen
  • einen Prüfbericht

Der Prüfbericht ist gut aufzubewahren. Sobald sich die Zulassungsbehörde mit dem Fahrzeug befasst, ist dieser mit vorzulegen.

Hinweis:

Der Prüfbericht ist im Fahrzeug mitzuführen und bei Verkehrskontrollen den Überwachungsorganen auf Verlangen auszuhändigen bzw. vorzulegen.

 

Ihre Ansprechpartner

NameTelefon
Nähere Auskünfte erhalten Sie unter:0 21 62 / 39- 15 66

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