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Verkehrszeichen

Nach § 45 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bestimmen die Straßenverkehrsbehörden, welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wo anzubringen oder zu entfernen sind.

Bei Problemen oder Anregungen können Sie sich formlos - allerdings schriftlich, per Fax oder E-Mail - an das Straßenverkehrsamt des Kreises wenden.

* Die Zuständigkeit des Kreises Viersen erstreckt sich nur auf die Anordnung von Verkehrszeichen in den kreisangehörigen Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten oder Schwalmtal. Die Städte haben hierfür eigene Zuständigkeiten.

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