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Aufenthalt in Deutschland

Grundvoraussetzungen

Wer sich in Deutschland aufhalten möchte, muss grundsätzlich einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Welche Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt werden müssen, hängt vom Aufenthaltszweck ab.

Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus:

  • eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  • das Vorliegen eines anerkannten, gültigen Passes oder Passersatzes
  • die Sicherstellung des Lebensunterhalts inklusive ausreichendem Krankenversicherungsschutz
  • die Einreise mit erforderlichem Visum
  • ausreichenden Wohnraum
  • Kenntnisse der deutschen Sprache
  • keine Beeinträchtigung oder Gefährdung öffentlicher Interessen

Die verschiedenen Möglichkeiten für einen Aufenthalt in der Bundesrepublik finden Sie unter weitere Dienstleistungen.

 

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie unter elektronischer Aufenthaltstitel.

Postanschrift

Kreis Viersen
Amt für Ordung und Straßenverkehr
- Ausländerangelegenheiten -
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Telefon: +49 (0) 21 62 / 39- 13 60
Telefax: +49 (0) 21 62 / 39- 18 33
E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-viersen.de

Dienstleistungen: