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Sonntagsfahrverbot/Ferienreiseverordnung

In bestimmten Fällen können Ausnahmen für Lkw über 7,5 Tonnen oder Lkw mit Anhängern eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, um an Sonn- und Feiertagen bzw. während des Verbotszeitraumes der Ferienreiseverordnung Transporte durchführen zu können.

erforderliche Unterlagen:

  • Nachweis über die Dringlichkeit des Transportes an einem Sonntag (bzw. Samstag)
  • Bestätigung des Auftraggebers
  • bei Dauerausnahmen eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer
  • Antrag

* Der Kreis Viersen erteilt die Ausnahmegenehmigungen nur , wenn der Transport in den kreisangehörigen Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten oder Schwalmtal beginnt oder der Antragsteller dort seinen Wohn-/Betriebssitz hat. Die kreisangehörigen Städte haben hierfür eigene Zuständigkeiten.

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