Überwachung der Handwerksordnung / Bekämpfung der Schwarzarbeit
Handwerksrecht
Nach der Handwerksordnung (HwO) besteht für 41 Handwerke eine Zulassungspflicht. Die zulassungspflichtigen Handwerke dürfen selbständig als stehendes Gewerbe nur von Personen oder Firmen betrieben werden, die mit diesem Handwerk in der Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen sind.
Verstöße gegen die handwerksrechtlichen Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar, (§§ 117 und 118 HwO), die durch die zuständigen Behörden mit Geldbußen (bis 10.000,00€) belegt werden können. Hierunter fällt insbesondere die Ahndung der gewerblichen Ausübung eines stehenden zulassungspflichtigen Handwerkes.
Zuständige Behörden zur Überwachung der Handwerksordnung sind die Stadt Viersen für ihr Stadtgebiet und das Kreisordnungsamt für das übrige Kreisgebiet.
Bekämpfung der Schwarzarbeit
Wer arbeitet "schwarz"?
Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) arbeitet schwarz, wer
- Dienst- oder Werkleistungen erbringt und
- diese Tätigkeit dem Arbeitsamt, Sozialamt, Finanzamt, der für Gewährung von Asylbewerberleistungen zuständigen Behörde, der Kranken-, Unfall-, Pflege- oder Rentenversicherung entgegen seiner Meldeverpflichtung verschweigt (Leistungsmissbrauch, Steuerhinterziehung) oder
- seine Tätigkeit entgegen seiner Verpflichtung nicht als Gewerbe angemeldet hat oder eine erforderliche Reisegewerbekarte nicht erworben hat oder
- ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe betreibt ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein
- eine oder mehrere der o.a. Personen mit Dienst- und Werkleistungen beauftragt (Auftraggeber)
Verstöße gegen das Schwarzarbeitsgesetz können durch die zuständigen Behörden, sofern nicht sogar eine Verfolgung als Straftat (z. B. wegen Leistungsmissbrauch) in Betracht kommt, als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Geldbußen (bis 300.000 €) geahndet werden.
Zuständige Verfolgungsbehörden sind:
- die Behörden der Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit), hier:
Hauptzollamt Krefeld - Finanzkontrolle Schwarzarbeit -
Krützpoort 16, 47804 Krefeld
Postanschrift:
Postfach 10 08 55, 47708 Krefeld
Telefon: 0 21 51 / 72 992-500, Telefax: 0 21 51 / 72 992-522 - die öffentlichen Leistungsträger für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich
- im Zusammenhang mit gewerbe- bzw. handwerksrechtlichen Verstößen die Stadt Viersen für ihr Stadtgebiet und das Kreisordnungsamt für das übrige Kreisgebiet.
Öffnungszeiten
| Wochentage | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag bis Donnerstag | 08:30 bis 12:30 Uhr 14:00 bis 15:30 Uhr |
| Freitag | 08:30 bis 12:30 Uhr |
Postanschrift
Kreis Viersen Telefon: +49 (0) 21 62 / 39- 13 38 |
Dienstleistungen:
- Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- Aufenthalt in Deutschland
- Aufenthalt von Unionsbürgern
- Aufenthalt während und nach dem Asylverfahren
- Aufenthalt zu Erwerbszwecken
- Aufenthalt zum Familiennachzug
- Aufenthalt zum Studium, Deutschkurs, Schulbesuch
- Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Aufsichtsangelegenheiten
- Ausländerangelegenheiten
- Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung
- Baustelle anmelden
- Befahren gesperrter Wege*
- Berufskraftfahrerqualifikation im Güter- und Personenverkehr
- Bevölkerungs-/Katastrophenschutz
- Brandschutz
- Bundesfreiwilligendienst
- Bußgeld bezahlen
- Bußgeldstelle
- Eignungsprüfung bei Bedenken gegen die Kraftfahreignung
- Einreise ins Bundesgebiet
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
- Erneuerung der Siegel / Stempelplaketten auf Kennzeichenschildern
- Fahrerkarte beantragen
- Fahrerlaubnis auf Probe
- Fahrlehrer
- Fahrschulerlaubnis
- Fahrtenbuchauflagen
- Fahrzeugzulassung
- Feinstaubplakette beantragen
- Führerschein ab 17 beantragen
- Führerschein ausländischen Führerschein umschreiben
- Führerschein beantragen
- Führerschein ersetzen
- Führerschein erweitern
- Führerschein EU beantragen
- Führerschein Fahrgastbeförderung beantragen
- Führerschein International beantragen
- Führerschein Karteikartenabschrift beantragen
- Führerschein Status abfragen
- Führerschein wiederbekommen
- Führerscheine / Fahrschulen
- Gefahrguttransporte
- Gewerbeüberwachung
- Gewerbliche Personenbeförderung
- Gewerblicher Güterverkehr
- Gurtanlegepflicht/Helmtragepflicht*
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- Import eines Neufahrzeuges aus dem Ausland
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- Weitere Ordnungsangelegenheiten
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- Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
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- Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil II Rückläufer Status abfragen
