Führerschein wiederbekommen
Wenn Ihnen der Führerschein durch ein Gerichtsurteil oder durch die Behörde entzogen wurde, können Sie einen Antrag auf Neuerteilung eines Führerscheins stellen.
Benötigte Unterlagen
Klasse B/BE (alte Klasse 3 - bis 3,5 t), A1 (alt 1b), A (alt 1), M, L (alt 4 und 5)
- Personalausweis oder Pass
- ein Lichtbild (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
- Sehtestbescheinigung
- Führungszeugnis, Belegart „O"
Klasse C1/C1E (alte Klasse 3 - über 3,5 t bis 7,5 t, C/CE (alt 2), D1, D1E, D, DE (alt Kraftomnibus)
- Personalausweis oder Pass
- ein Lichtbild (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 Millimeter ohne Kopfbedeckung)
- Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe, zum Beispiel beim Deutschen Roten Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter Unfallhilfe oder anderen anerkannten Stellen
- bei D-Klassen zusätzlich: "Leistungstest" nach Anlage 5 Nummer 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (ab dem 50. Lebensjahr)
Darüber hinaus sind im Einzelfall evtl. weitere Unterlagen notwendig. Hierüber werden Sie bei Ihrer Vorsprache unterrichtet.
Hinweise/Besonderheiten/Fristen
- Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
- Die Bearbeitungszeit dauert circa 8-12 Wochen, da umfangreiche Ermittlungen vorgeschrieben sind. Nach Abschluss der notwendigen Ermittlungen erhalten Sie Nachricht, ob weitere Voraussetzungen zu erfüllen sind, eventuell erneute theoretische und/oder praktische Prüfung oder die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vor oder während der Ermittlungen noch keine verbindliche Auskunft hierzu erteilt werden kann und telefonische Auskünfte aus Datenschutzgründen nicht möglich sind.
Rechtliche Grundlagen
- § 20 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebühren
| Produkt | Preis |
|---|---|
Die Verwaltungsgebühren richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Sie werden bereits nach Antragstellung fällig. | 91,00 € bis 235,00 € |
| Sofern der Nachweis der Grundqualifikation / die Weiterbildung für Berufskraftfahrer in den Führerschein eingetragen werden soll, erhöht sich die Gebühr um weitere | 28,60 € |
Öffnungszeiten
| Wochentage | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag bis Freitag | 07:30 bis 11:30 Uhr |
| Montag und Mittwoch | 13:30 bis 17:00 Uhr |
Dienstleistungen:
- Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- Aufenthalt in Deutschland
- Aufenthalt von Unionsbürgern
- Aufenthalt während und nach dem Asylverfahren
- Aufenthalt zu Erwerbszwecken
- Aufenthalt zum Familiennachzug
- Aufenthalt zum Studium, Deutschkurs, Schulbesuch
- Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Aufsichtsangelegenheiten
- Ausländerangelegenheiten
- Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung
- Baustelle anmelden
- Befahren gesperrter Wege*
- Berufskraftfahrerqualifikation im Güter- und Personenverkehr
- Bevölkerungs-/Katastrophenschutz
- Brandschutz
- Bundesfreiwilligendienst
- Bußgeld bezahlen
- Bußgeldstelle
- Eignungsprüfung bei Bedenken gegen die Kraftfahreignung
- Einreise ins Bundesgebiet
- Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
- Erneuerung der Siegel / Stempelplaketten auf Kennzeichenschildern
- Fahrerkarte beantragen
- Fahrerlaubnis auf Probe
- Fahrlehrer
- Fahrschulerlaubnis
- Fahrtenbuchauflagen
- Fahrzeugzulassung
- Feinstaubplakette beantragen
- Führerschein ab 17 beantragen
- Führerschein ausländischen Führerschein umschreiben
- Führerschein beantragen
- Führerschein ersetzen
- Führerschein erweitern
- Führerschein EU beantragen
- Führerschein Fahrgastbeförderung beantragen
- Führerschein International beantragen
- Führerschein Karteikartenabschrift beantragen
- Führerschein Status abfragen
- Führerschein wiederbekommen
- Führerscheine / Fahrschulen
- Gefahrguttransporte
- Gewerbeüberwachung
- Gewerbliche Personenbeförderung
- Gewerblicher Güterverkehr
- Gurtanlegepflicht/Helmtragepflicht*
- Halterauskunft einholen
- Historisches Kennzeichen (sogenanntes Oldtimer-Kennzeichen)
- Import eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland
- Import eines Neufahrzeuges aus dem Ausland
- Integration
- Kraftfahrzeug abmelden
- Kraftfahrzeug anmelden
- Kraftfahrzeug ummelden
- Kraftfahrzeugkennzeichen Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen Kurzzeit beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen reservieren
- Krankentransport abrechnen
- Mehrfachtäter-Punktsystem
- Mofa
- Namensänderung beantragen
- Namensänderung (z. B. durch Heirat) etc.
- Ortskenntnisprüfung
- Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
- Parkerleichterungen für Handwerker
- Rettungsdienst im Kreis Viersen
- Rote Händlerkennzeichen
- Rote Oldtimerkennzeichen
- Saisonkennzeichen
- Schornsteinfegerangelegenheiten
- Schwertransporte*
- Sonntagsfahrverbot/Ferienreiseverordnung
- Sprengstoffrechtliche Erlaubnisse nach §27 SprengG im nichtgewerblichen Bereich
- Staatsangehörigkeit beantragen
- Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
- Tempo 100 km/h für Anhänger
- Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr
- Überwachung der Handwerksordnung / Bekämpfung der Schwarzarbeit
- Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
- Unfallkommission
- Veranstaltungserlaubnisse nach der Straßenverkehrsordnung
- Verkehrshindernisse*
- Verkehrspsychologische Beratung
- Verkehrsschau
- Verkehrssicherung
- Verkehrszeichen
- Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis
- Verlust der Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges mit Versicherungskennzeichen
- Verlust / Diebstahl von Kennzeichenschildern (Umkennzeichnung)
- Verpflichtungserklärung abgeben
- Visum beantragen
- Weitere Ordnungsangelegenheiten
- Zulassungsbescheinigung Teil I ändern
- Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzen
- Zulassungsbescheinigung Teil II ändern
- Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil II Rückläufer Status abfragen
