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Ansprechpartner

  • Renate van Aarssen
    Gebührenabrechnung der Rettungswache Schwalmtal und Krankentransporte im Rettungsbereich Willich.
    Telefon: 02157 8755909
  • Juliane Leewen
    Telefon: 02162 39-1377

Krankentransport abrechnen

Notruf 112

Krankenwagenruf 02162/19222

Rettungsdienst und Krankentransport werden im Kreisgebiet Viersen von insgesamt 5 Rettungswachen und einem Notarztstandort in Tönisvorst St. Tönis aus sichergestellt. Träger der Rettungswachen sind die kreisangehörigen Städte Kempen, Nettetal, Viersen, Willich sowie der Kreis Viersen für den Rettungswachenbereich Schwalmtal. Der Kreis Viersen unterhält darüber hinaus für Einsätze mit einer Vielzahl von Verletzen eine Leitende Notarztgruppe (LNA - G) und zwei Schnelleinsatzgruppen (SEG). Mit Unterstützung der katholischen und evangelischen Kirche hat der Kreis zudem eine Notfallseelsorge eingerichtet. Der Kreis Viersen gehört zur Trägergemeinschaft für den Rettungshubschrauber Christoph 9, der in Duisburg stationiert ist. Die Notärzte im Rettungsdienst werden von den Krankenhäusern des Kreisgebietes gestellt.

Der Kreis Viersen unterhält eine zentrale Leitstelle für den Rettungsdienst, den Feuer- und Kathastrophenschutz. Diese Leitstelle ist in der Feuer- und Rettungswache Viersen, Gerberstraße 3 in 41748 Viersen, mit untergebracht. Der zentralen Leitstelle sind alle  Notrufe 112 aus dem Kreisgebiet aufgeschaltet (Ausnahme Tönisvorst - St. Tönis und Kempen Tönisberg); Krankentransporte können unter 0 21 62 / 19 22 2 angefordert werden. Der Leitstelle zugeordnet ist der Stabsraum des Kreises, in dem der Krisenstab des Kreises für Großschadensereignisse seine Aufgabe wahrzunehmen hat.

Notruf 112

  • WER meldet?
  • WO geschah es?
  • WAS geschah?
  • WIEVIELE Personen sind betroffen?
  • WELCHE Art der Erkrankung/Verletzung liegt vor?
  • WARTEN auf Rückfragen!

Für Gehörlose, hochgradig Schwerhörige und Personen, die nicht sprechen können, ist in der Kreisleitstelle ein Notruf-Faxgerät installiert. Wer aus diesem Personenkreis Hilfe von Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei benötigt oder den Krankenwagen, kann auf unserem Notruf-Faxvordruck das entsprechende Feld ankreuzen und an die Kreisleitstelle unter 0 21 62 / 35 16 03 faxen. Die Betroffenen erhalten umgehend Hilfe sowie eine Fax-Antwort, die den Notruf bestätigt.

Antrag auf Genehmigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent"

Wer die Berufsbezeichnung "Rettungsassistentin" oder "Rettungsassistent" führen will, bedarf der Erlaubnis.

Die Erlaubnis wird auf Antrag vom Kreis erteilt, wenn der Antragsteller

  • eine theoretische Ausbildung mit anschließender staatlicher Prüfung im Lande NRW abgeschlossen hat
  • eine praktischen Ausbildung mit Abschlussgespräch bei einem hierzu vom Kreis ermächtigten Arzt teilgenommen hat
  • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergeben kann und
  • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes ungeeignet ist

Dem Antrag auf Genehmigung zur Führung der Berufsbezeichnung sind deshalb das Zeugnis der staatlichen Prüfung, das Nachweisheft über die Ableistung der praktischen Tätigkeit einschließlich der Teilnahme am ärztlichen Abschlussgespräch, ein aktuelles Führungszeugnis sowie ein ärztliches Attest beizufügen.

Die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung  der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent" ist gebührenpflichtig.

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Rathausmarkt 3
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