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Bodenrichtwertkarte Auszug

Diese Dienstleistung wird nicht durch die Kreisverwaltung Viersen angeboten.

 

Seit dem 01.01.2011 ist die Bodenrichtwertkarte des Kreises Viersen nur noch unter www.boris.nrw.de einsehbar.

Analoge Auszüge werden durch den Gutachterausschuss nicht mehr bereitgestellt.

Gebühren

Das Einsehen ist unter www.boris.nrw.de  ist kostenfrei.

Die Erteilung von analogen Auszügen ist kostenpflichtig. Dazu müssen Sie sich unter www.boris.nrw.de registrieren.

Rechtliche Grundlagen

Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung (VermWertGebO NRW)

Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)