Verkehrswert nach BauGB Festellung
Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnrechte). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.
Benötigte Unterlagen
Zur Antragstellung reicht ein formloser Antrag mit Angaben der Lagebezeichnung des Objektes und eventueller Stichtage, auf die sich die Wertermittlung beziehen soll. Sind Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks, so fügen Sie bitte die Vollmacht des Eigentümers oder Berechtigten, gegebenenfalls einen Erbschein bei.
Gebühren
Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit Tarifstelle 7 der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung (VermWertGebO NRW).
Die Gebühr setzt sich zusammen aus
- 1.000,- Euro Grundgebühr,
- 2 ‰ des ermittelten Verkehrswertes und
- gegebenenfalls. einem Zuschlag wegen erhöhtem Aufwand.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt durchschnittlich 3 Monate.
Rechtliche Grundlagen
Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung (VermWertGebO NRW)
Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
Hinweise
keine
Downloads
| Name / Titel | Info |
|---|---|
| Weiterführende Informationen | |
| Antrag auf Erstellung eines Gutachtens | (16 KB) |
