Organisationseinheit
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32/5 Führerscheine/Fahrschulen
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Servicezeiten:
Montag und Mittwoch 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag, Donnerstag und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Ansprechpartner
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Beckers, Brigitte
Telefon: 02162 39-1574 -
Biester, Kathrin
Telefon: 02162 39-1562 -
Erens, Natalie
Telefon: 02162 39-1561 -
Esser, Petra
Telefon: 02162 39-1563 -
Kudicke, Christine
Telefon: 02162 39-1758
Führerschein Ersterteilung/Erweiterung
Karneval 2019.
Um auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug zu führen, brauchen Sie einen Führerschein. Der Führerschein wird in verschiedene Führerscheinklassen unterteilt. Eine Übersicht über die einzelnen Führerscheinklassen und Fahrberechtigungen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Wenn Sie die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen oder Ihre Fahrerlaubnis um eine bislang noch nicht erworbene Klasse erweitern möchten, hilft Ihnen die nachstehende Aufstellung weiter.
Voraussetzungen:
Sie sind mit Hauptwohnsitz im Kreis Viersen gemeldet.
Benötigte Unterlagen
Die Unterlagen richten sich nach der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse.
Benötigt werden bei allen Klassen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein Foto (biometrisch, Mindestgröße 35 x 45 Millimeter)
- Nachweis über Schulung Erste-Hilfe
- Unterschriftsaufkleber
- Name und Anschrift der Fahrschule
Zusätzlich bei den Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T
- Sehtestbescheinigung
Zusätzlich bei den C-Klassen
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Arbeits-/Betriebsmediziner
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durch einen Allgemeinmediziner oder Arbeits-/Betriebsmediziner
Zusätzlich bei den D-Klassen
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Arbeits-/Betriebsmediziner
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durch einen Allgemeinmediziner oder Arbeits-/Betriebsmediziner
- Bescheinigung über die Untersuchung der besonderen Anforderungen (Leistungs- und Reaktionstest) nach Anlage 5 Abs. 2 Fahrerlaubnisverordnung durch einen Arbeits-/Betriebsmediziner
- Führungszeugnis durch Beleg-Art „O“ (zu beantragen bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt)
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) bei den C- und D-Klassen
Gebühren
Erst- und Erweiterungsantrag (mit Probezeit) | 43,40 € |
Erst- oder Erweiterungsantrag (ohne Probezeit) | 42,60 € |
Erweiterungsantrag und Umtausch | 57,90 € |
Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung, z. B. weil der Kartenführerschein noch nicht vorliegt | 7,70 € |
Eintrag Grundqualifikation / Weiterbildung (Schlüsselzahl 95) | 28,60 € |
Rechtliche Grundlagen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweise
- Der Antrag auf Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis ist über die für Ihren Wohnsitz zuständige Stadt-/Gemeindeverwaltung zu stellen.
- Sie können den Antrag frühestens ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters stellen.
- Für den Antrag müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa 4 Wochen rechnen.