Organisationseinheit
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32/4 Fahrzeugzulassung
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Servicezeiten:
Montag und Mittwoch 07:30 Uhr bis 16:00 UhrDienstag, Donnerstag und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Standorte
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Zulassungsstelle des Kreises Viersen (Hauptstelle)
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Servicezeiten:
Montag und Mittwoch 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr -
Zulassungsstelle des Kreises Viersen (Zweigstelle Kempen)
Heinrich - Horten Straße 4b
47906 Kempen
Servicezeiten:
Montag und Mittwoch 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Ansprechpartner
- Callcenter Telefon: 02162 39-1566
Import eines Neufahrzeuges aus dem Ausland
Bitte beachten Sie diesen Hinweis zu den abweichenden Service- und Öffnungszeiten an
Karneval 2019.
Karneval 2019.
Sie wollen ein neues Kraftfahrzeug aus dem Ausland einführen und hier zulassen?
Bitte beachten Sie, dass sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Zulassung in Deutschland befinden muss.
Hauptuntersuchung (HU)
Neufahrzeuge haben bis zum Ternin der ersten Hauptuntersuchung keinen Prüfbericht.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis des zukünftigen Halters mit den aktuellen Meldedaten, bei Minderjährigen schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
- Bei Firmen zusätzlich Handelsregisterauszug oder entsprechende Gewerbeanmeldung, bei Vereinen zusätzlich Vereinsregisterauszug.
- Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person bei Erledigung durch Dritte
- SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB) zum Abruf (ausgestellt vom Versicherer)
- Originalkaufvertrag oder die Originalrechnung oder eine vergleichbare Unterlage über den Erwerb
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung; wenn diese nicht vorhanden: Vollabnahme nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom amtlich anerkannten Sachverständigen (zum Beispiel TÜV, DEKRA, u.a. Zollunbedenklichkeitsbescheinigung bei Fahrzeugen die aus Ländern eingeführt wurden, die nicht der EU angehören.
- Vor Erstellung der Zulassungspapiere muss das Fahrzeug zur Identitätsprüfung vorgeführt werden (nicht erforderlich bei Vollabnahme nach § 21 StVZO)