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Fahrzeug Anmeldung / Ummeldung

Online-Anmeldung von Fahrzeugen und Terminreservierung

Die Zulassung von Fahrzeugen ist unter bestimmten Voraussetzungen auch online möglich. Weitere Informationen entnehmen Sie Bitte der Leistung "Fahrzeug Online Ab-, An-, Ummeldung (iKFZ)".

Möchten Sie Ihr Fahrzeug vor Ort zulassen, ummelden oder ist eine Online-Zulassung nicht möglich, beachten Sie bitte, dass ein Termin erforderlich ist.

Zum Betrieb auf öffentlichen Straßen müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug anmelden.

Möglichkeiten der Fahrzeuganmeldung sind z.B. die Erstzulassung eines Neufahrzeuges, der Halterwechsel wegen Verkauf, die Umschreibung eines Fahrzeuges wegen Umzug oder die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten/stillgelegten Fahrzeuges auf den zukünftigen bzw. bisherigen Halter.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, persönlich zu erscheinen und Sie einen neuen Personalausweis (nPA) samt Lesegerät besitzen, so können Sie vorab unter www.kreis-viersen.de/kfzvollmacht eine Vollmacht erteilen.

Wegfall der Umkennzeichnungspflicht

Bei Umzug

Bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ist es möglich, das bisherige Kennzeichen mitzunehmen. Die Umschreibung in der neuen Zulassungsstelle ist trotzdem weiterhin erforderlich. Voraussetzung ist, dass das noch zugelassene Fahrzeug auf den gleichen Halter umgeschrieben wird. Außer den Gebühren für die Umschreibung fallen bei der Kennzeichenübernahme keine zusätzlichen Kosten an. In diesen Fällen ist es nicht erforderlich, den Fahrzeugbrief, die Kennzeichenschilder, ein SEPA (Single Euro Payments Area)-Lastschriftmandat und eine elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB) vorzulegen.

Bei Erwerb eines angemeldeten Fahrzeuges

Haben Sie ein zugelassenes Fahrzeug erworben, besteht die Möglichkeit, die Kennzeichen zu übernehmen. In diesem Fall ist die Vorlage der Kennzeichen nicht erforderlich. Außer den Gebühren für die Umschreibung fallen bei der Kennzeichenübernahme keine zusätzlichen Kosten an.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen bzw. bisherigen Halters mit den aktuellen Meldedaten.
  • Bei Minderjährigen schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten. Minderjährige Personen ohne Behinderung müssen die für die Fahrzeugklasse erforderliche Fahrerlaubnis besitzen. Liegt eine Behinderung vor, muss diese durch den Schwerbehindertenausweis nachgewiesen werden.
  • Bei Firmen zusätzlich Handelsregisterauszug ( wenn nicht vorhanden: Gewerbeanmeldung), bei Vereinen zusätzlich Vereinsregisterauszug.
  • Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person bei Erledigung durch Dritte.
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer, vom Halter und Zahler persönlich unterschrieben.
  • Elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB) zum Abruf (ausgestellt vom Versicherer)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) mit der EU-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers (COC), wenn diese nicht vorhanden ist, ist eine entsprechende Datenbestätigung des Herstellers erforderlich.
    Existiert noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II bei einem Neufahrzeug, für das die Zulassungsstelle den Brief ausfertigt, wird stattdessen Folgendes benötigt: 
    • Schriftliche Bestätigung des Händlers, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II erstellt wurde und
    • Schriftliche Bestätigung des deutschen Händlers oder einer deutschen Prüforganisation, dass die Fahrgestellnummer am Fahrzeug kontrolliert wurde und mit der im COC übereinstimmt und
    • Original-Rechnung als Eigentumsnachweis (keine „verbindliche Bestellung“)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), wenn Sie nicht die erstmalige Zulassung eines Neufahrzeuges beantragen.
  • Nachweis der Hauptuntersuchung (HU), soweit bereits eine Hauptuntersuchung erforderlich war.
  • Gesiegelte Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist.

Benötigte Formulare

Gebühren

Auf die Angabe von Gebühren bei den einzelnen Zulassungsarten wird bewusst verzichtet. Eine genaue Gebührenangabe kann vielfach nur nach Vorlage der Fahrzeugpapiere gemacht werden.

Hinweise

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

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Kontaktinformationen

Service-Rufnummer der Fahrzeugzulassung

Tel.: 02162 39-1566

Kontakt

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