Organisationseinheit
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Jobcenter Kreis Viersen
Am Schluff 18-20
41748 Viersen
Organisationseinheit
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50/2 Pflege, Besondere soziale Leistungen
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Servicezeiten:
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
Ansprechpartner
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Hans, Astrid
Zuständig für Sozialhilfe-, Wohngeld, Kinderzuschlagsempfänger und für Empfänger nach dem AsylbLG, für die Buchstaben: A-Berg.
Telefon: 02162 39-1993 -
Rütten, Claudia
Zuständig für Sozialhilfe-, Wohngeld, Kinderzuschlagsempfänger und für Empfänger nach dem AsylbLG für die Buchstaben: Berh-Ela.
Telefon: 02162 39-1117 -
Lankes-Lipinski, Doris
Zuständig für Sozialhilfe-, Wohngeld, Kinderzuschlagsempfänger und für Empfänger nach dem AsylbLG, für die Buchstaben: Elb-Hei und zusätzlich für den Bereich der Lernförderung für die Buchstaben: A-Mi.
Telefon: 02162 39-1511 -
Rebig, Sebastian
Zuständig für Sozialhilfe-, Wohngeld, Kinderzuschlagsempfänger und für Empfänger nach dem AsylbLG, für die Buchstaben: Hej-Klin und zusätzlich im Bereich der Lernförderung für die Buchstaben: Mj-Z.
Telefon: 02162 39-1400 -
Maaßen, Christine
Zuständig für Sozialhilfe-, Wohngeld, Kinderzuschlagsempfänger und für Empfänger nach dem AsylbLG, für die Buchstaben: Klio-Oduf.
Telefon: 02162 39-1535 -
Süßmann, Tanja
Zuständig für Sozialhilfe-, Wohngeld, Kinderzuschlagsempfänger und für Empfänger nach dem AsylbLG, für die Buchstaben: Odug-Tahe.
Telefon: 02162 39-1513 -
Thönes, Manuela
Zuständig für Sozialhilfe-, Wohngeld, Kinderzuschlagsempfänger und für Empfänger nach dem AsylbLG, für die Buchstaben: Tahf-Z.
Telefon: 02162 39-1992
Bildungspaket
„Mitmachen möglich machen“
Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket im Kreis Viersen
Mit dem vom Bund beschlossenen Bildungs- und Teilhabepaket haben im Kreis Viersen mehr als 10.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einen Rechtsanspruch auf Bildung und soziale Integration.
In Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, sowie dem Jobcenter koordiniert und organisiert die Kreisverwaltung die Umsetzung des Förderpakets.
Leistungen für Kinder und Jugendliche beantragen!
Sie beziehen Hartz IV, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylleistungen und haben mindestens ein Kind? Dann können Sie Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Beantragt werden kann eine Unterstützung bei der Beschaffung von Schulsachen, bei Ausflügen und Klassenfahrten, für Nachhilfeunterricht, für die Schülerbeförderung, das Mittagessen in Schule, Kindertagespflege oder Hort, sowie für die aktive Teilnahme am Vereinsleben.
Welche Leistungen gibt es?
Eintägige Ausflüge / Mehrtägige Klassenfahrten
Für Schülerinnen und Schüler werden ebenso wie für Kinder, die in einer Kindertageseinrichtung (Kindergarten, Kindertagesstätte, Hort) oder in einer Kindertagespflegebetreut werden, die anfallenden Kosten, mit Ausnahme des Taschengeldes, für eintägige Ausflüge und für mehrtägige (Schul-) Fahrten anerkannt.
Schulbedarf
Schülerinnen und Schüler erhalten grundsätzlich für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf jeweils zum 1. August (1. Schulhalbjahr) eines Jahres 100 Euro und zum 1. Februar (2. Schulhalbjahr) 50 Euro.
Schülerbeförderungskosten
Schülerinnen und Schüler, die die nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsganges besuchen und hierfür auf Schülerbeförderung angewiesen sind, erhalten die Kosten für die notwendige Schülerbeförderung, sofern diese nicht von anderer Seite übernommen werden.
Lernförderung („Nachhilfeunterricht“)
Wenn die wesentlichen Lernziele gefährdet und schulische Angebote nicht vorhanden sind oder nicht ausreichen, können die tatsächlichen Kosten für außerschulischen Nachhilfeunterricht übernommen werden. Die Notwendigkeit und den Umfang des Nachhilfeunterrichts bescheinigt die Schule.
Mittagsverpflegung in Schulen, Kitas, Horten und der Kindertagespflege
Wenn in Schulen, Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege ein gemeinsames Mittagessen angeboten wird, können für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die in einer Kindertageseinrichtung untergebracht sind oder für die Kindertagespflege geleistet wird, die Übernahme der Kosten für das Mittagessen übernommen werden.
Soziale- und kulturelle Teilhabe
Damit sich Ihr Kind in Vereins- und Gemeinschafsstrukturen integrieren kann, erhalten Sie für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren monatlich pauschal 15 Euro für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, damit diese z.B. beim Musikunterricht, beim Sport, beim Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen können.
Wie stelle ich einen Antrag?
Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II können ihre Anträge in allen Dienststellen des Jobcenters abgeben. Sie erhalten auch von dort weitere Informationen, welche Angaben bei der Antragstellung benötigt werden.
Für die Bezieher von Sozialhilfe, sowie Asylleistungen und bei Kindern und Jugendlichen, für die es Wohngeld oder einen Kinderzuschlag gibt, ist die Kreisverwaltung für die Bearbeitung zuständig.
Gebühren
Die Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ist gebührenfrei.
Bearbeitungsdauer
sofort
Downloads
- Antrag Bildungspaket / Bildungsleistungen 180 KB
- Bestätigung Schule für Lernförderung 72 KB
- Bildungs- und Teilhabepaket im Kreis Viersen (Faltblatt) 259 KB
- Zusatzblatt Ausflüge/Klassenfahrt 155 KB
- Zusatzblatt zur Lernförderung 171 KB
- Zusatzblatt für Teilhabeleistungen 160 KB
- Zusatzblatt Mittagessen 155 KB
- Zusatzblatt zur Abrechnung privater Lernförderung 64 KB
- Zusatzblatt zur Abrechnung institutioneller Lernförderung 227 KB
- Kontaktdaten Schulsozialarbeiter 14 KB