Organisationseinheit
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32/5 Führerscheine/Fahrschulen
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Servicezeiten:
Montag und Mittwoch 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag, Donnerstag und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Ansprechpartner
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Beckers, Brigitte
Telefon: 02162 39-1574 -
Biester, Kathrin
Telefon: 02162 39-1562 -
Erens, Natalie
Telefon: 02162 39-1561 -
Esser, Petra
Telefon: 02162 39-1563 -
Kudicke, Christine
Telefon: 02152 2052-18
Führerschein - Karteikartenabschrift
Sie möchten Ihren (rosa oder grauen) Papier-Führerschein umtauschen bzw. Ihr Führerschein ist verloren gegangen und Sie benötigen einen neuen? Dann brauchen Sie gfls. eine sog. Karteikartenabschrift.
Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten.
Die Ausstellung einer Karteikartenabschrift ist gebührenfrei!
- Sie wohnen jetzt im Kreis Viersen, Ihr alter Führerschein wurde aber von einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt?
Beantragen Sie bitte bei der Führerscheinstelle Ihres ursprünglichen Wohnortes schriftlich, telefonisch oder online eine Karteikartenabschrift. Bitten Sie darum, dass die Karteikartenabschrift an folgende Adresse gesendet oder gefaxt wird:
Kreis Viersen
Führerscheinstelle
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Fax-Nr. 02162 39-281877
Email: fuehrerscheinstelle@kreis-viersen.de - Sie wohnen nicht mehr im Kreis Viersen, Ihr alter Führerschein wurde aber von der Führerscheinstelle des Kreises Viersen ausgestellt?
Sie können eine Karteikartenabschrift online beantragen.
Wir übersenden die Abschrift dann gebührenfrei an die zuständige Führerscheinstelle. Eine Übersendung an Sie persönlich ist leider nicht möglich.
Rechtliche Grundlagen
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)