Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Informationen aufgrund der Coronapandemie
Betreiber von Imbissbetrieben, Gaststätten, Café´s ect. werden gebeten, sich mit Fragen hinsichtlich der Betriebsbeschränkungen unmittelbar an das örtlichen Ordnungsamt zu wenden.
Informationen zum Bewegen von Pferden nach § 9 Abs. 5 der Corona-Schutzverordnung seit dem 16.12.2020 erhalten Sie hier.
Wir sind zuständig für den Gesundheitsschutz von Tieren und Verbraucherschutz durch Lebensmittelüberwachung.
Durch konsequente Überwachung und gezielte Bekämpfungsmaßnahmen verhindern wir das Einschleppen von Tierseuchen. Tierbestände sollen gesund erhalten, der Mensch vor übertragbaren Tierkrankheiten geschützt und wirtschaftliche Schäden für die Erzeuger und den Handel vermieden werden.
Durch die Lebensmittelüberwachung wollen wir den Verbraucher vor Gesundheitsgefahren schützen, aber auch Irreführung und Täuschungen verhindern. Auch der Tierschutz gehört zu unseren Aufgaben.
Modernisierte und harmonisierte Abläufe
QM-System für das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Zuverlässigkeit, Verständlichkeit, Durchschaubarkeit, Vergleichbarkeit und Glaubwürdigkeit - dies sind die Grundsätze, die nicht nur wirtschaftliche Betriebe sondern auch Verwaltungen zunehmend zu den Leitgedanken ihres Handelns machen. Das Amt wird sowohl im Rahmen des QM-Systems auditiert als auch innerhalb des landesinternen Auditsystems, garantiert somit einen hohen Qualitätsstandard in sämtlichen Arbeitsabläufen und Angeboten. Die Arbeit ist transparent und nachvollziehbar, und die Qualität der Dienstleistungen für Kunden - also insbesondere für Verbraucher, Landwirte, Tierhalter und Gewerbetreibende - wird stetig verbessert. Die Grundlagen des Qualitätsmanagements sind in einem Handbuch festgehalten.
Informationsangebote:
- Afrikanische Schweinepest (ASP)
- Amerikanische Faulbrut der Bienen
- Amtliche Bescheinigungen für Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika
- Aujeszkysche Krankheit
- Bauvorhaben für Tierhaltungen
- Blauzungenkrankheit
- Cross Compliance (EU- Prämienregelung)
- Geflügelpest / Vogelgrippe
- Gewerbsmäßiger Umgang mit Tieren
- Heimtiere im Reiseverkehr
- Kennzeichnung von Pferden
- Klassische Schweinepest (KSP)
- Landeshundegesetz NRW
- Lebensmittelüberwachung / Hygieneüberwachung
- Nutztiere im Reise- und Handelsverkehr
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Tierarzneimittel
- Tierimpfstoffe
- Tierische Nebenprodukte / Tierkörperbeseitigung
- Tierseuchenbekämpfung
- Tierschutz
- Tierschauen und Tierbörsen
- Tiertransporte
- Verbringen / Importieren von Hunden zur Abgabe bzw. Vermittlung an Dritte
- Verbraucherempfehlungen
Dienstleistungen
- Lebensmittelbetrieb/Kosmetikbetrieb melden
- Sachkundenachweis für Betäubung bei Ferkelkastration beantragen
- Schlachttiere untersuchen lassen
- Tierschutzanzeige erstatten
- Übertragung der Trichinenprobeentnahme beantragen
- Untersuchungsergebnisse zu Dioxin und PCB mitteilen
- Verbraucherbeschwerde erstatten
- Wildschweintrichinenproben untersuchen lassen
- Wildursprungsscheine und Wildmarken abholen
Servicezeiten
Wochentage | Uhrzeit |
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Montag bis Freitag | 09:00 bis 16:00 Uhr |
Postanschrift
Kreis Viersen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt - Rathausmarkt 3 41747 Viersen Telefon: +49 (0) 21 62 / 39- 13 09 Telefax: +49 (0) 21 62 / 39- 18 30 E-Mail:veterinaeramt@kreis-viersen.de E-Mail:lebensmittelueberwachung@kreis-viersen.de |