Amt für Schulen, Jugend und Familie
Schule
Schulamtsangelegenheiten und Sport
Führt die Aufsicht über alle Grund-, Haupt- und Förderschulen im Kreisgebiet und ist zuständig für Schulsportangelegenheiten.
Kreiseigene Schulen, Medien und Schulpsychologie
Betreut die in Trägerschaft des Kreises stehenden Schulen
- Rhein-Maas Berufskolleg Kempen
- Berufskolleg Viersen
- Weiterbildungskolleg-Abendgymnasium
- Franziskus-Schule - Förderschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
- Gereonschule - Förderschule, Förderschwerpunkt Sprache - Primarstufe
- Förderschule, Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung
- Medienzentrum
- und die Schulpsychologie
Jugend
Das Jugendamt des Kreises Viersen ist zuständig für alle Städte und Gemeinden im Kreisgebiet mit Ausnahme von Kempen, Nettetal, Viersen und Willich, die eigene Jugendämter unterhalten. (Für einzelne Bereiche werden jedoch auch für diese Städte Aufgaben wahrgenommen. Als da wären: Adoptionen, Jugendwerkstätten, Betreuungsstelle für Kempen und Willich und die Jugendberufshilfe für Kempen.)
Die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit des Minderjährigen und des jungen Erwachsenen sowie die Erziehungskraft der Familie zu stärken und zu erhalten, sollte bei allen Maßnahmen der Jugendhilfe im Vordergrund stehen.
Wie werden diese Forderungen umgesetzt?
Das Jugendamt besteht aus dem
- Jugendhilfeausschuss
- Verwaltung des Jugendamtes.
Der Ausschuss befasst sich anregend, fördernd und steuernd mit den Aufgaben der Jugendhilfe, fasst Beschlüsse im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel und stellt Richtlinien und Grundsätze für die Förderung von Jugendhilfeeinrichtungen und die Unterstützung der Jugend- und Wohlfahrtsverbände auf.
Die Verwaltung des Jugendamtes begleitet diese Arbeit planerisch und hat die Beschlüsse auszuführen. Die Aufgaben werden zum Teil in der "Zentrale" in Viersen, soweit wie möglich aber dezentral vom "Sozialen Dienst" des Jugendamtes "vor Ort" in den Städten und Gemeinden wahrgenommen.
Dienstleistungen
- Adoptionen, Auslandsadoption
- Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) / Erzieherische Hilfen
- Amtsvormundschaft / Amtspflegschaft
- Beistandschaft
- Erziehungsbeistandschaft
- Jugendarbeit / Kinder- und Jugendförderung
- Jugendberufshilfe
- Jugendgerichtshilfe
- Jugendschutz / Jugendmedienschutz
- Kinderbetreuung im Kreis Viersen
- Pflegekindervermittlung
- SchokoTicket beantragen
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
- Tagespflege für Kinder
- Unterhaltsvorschuss beantragen
- Wirtschaftliche Jugendhilfe
Servicezeiten
Wochentage | Uhrzeit |
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Montag bis Freitag | 09:00 bis 16:00 Uhr und nach Vereinbarung |
Postanschrift
Kreis Viersen - Jugendamt - Rathausmarkt 3 41747 Viersen Telefon: +49 (0) 21 62 / 39- 16 63 Telefax: +49 (0) 21 62 / 39- 16 85 E-Mail:jugendamt@kreis-viersen.de |