Abfallbetrieb
Der Abfallbetrieb des Kreises Viersen (ABV) übernimmt innerhalb der Kreisverwaltung als „Öffentlich-Rechtlicher Entsorgungsträger“ viele Aufgaben rund um das Thema Abfall.
In Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, die für das Einsammeln und Befördern der kommunalen Abfälle zunächst zuständig sind, sorgt der ABV für die Verwertung und Beseitigung dieser Abfälle. Bei einigen Abfällen wurde ein Teil der Aufgabe des Einsammelns auf den Kreis übertragen. Alle organisatorischen, rechtlichen und vertraglichen Regelungen, die für die Bewältigung dieser Aufgaben erforderlich sind, werden vom ABV als Eigenbetrieb des Kreises Viersen erfüllt.
Dazu gehören:
- Die Planung, die Beauftragung zum Bau und die Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen,
- der Erlass einer Abfallentsorgungssatzung (siehe unten),
- der Erlass von Benutzerordnungen für die Satzungsanlagen,
- die Abschätzung der zu erwartenden Abfallmengen und die Kalkulation der Kosten der Abfallentsorgung,
- die Festlegung der Entgelte (Entgeltregelung, gültig für die Einzelanlieferungen an der Deponie Brüggen II, siehe unten),
- die Festlegung der Gebühren (Gebührensatzung, gültig für die kommunalen Anlieferungen der Städte und Gemeinden und für Einzelanlieferungen zur Umladeanlage Viersen, siehe unten),
- die Festlegung der Kleinanlieferpauschale
- die Sicherstellung der Umladung und der Entsorgung von Abfallarten, für die keine eigenen Anlagen zur Verfügung stehen,
- interkommunale Kooperationen (kreisangehörige Kommunen und BAVN)
- die Anpassung der Entsorgungsstruktur des Kreises Viersen bei geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen,
- die Rekultivierung und Nachsorge der geschlossenen Deponien und
- die Abfallberatung.
Informationsangebote
- Abfallbetrieb
- Abfalltrennhilfen
- Aktueller Stand der Planungen des ABV in Nettetal-Kaldenkirchen
- Amt für digitale Infrastruktur und Verkehrsanlagen
- Aufbau und Aufgaben des Abfallbetriebs
- Elektro- und Elektronikaltgeräte-Entsorgung
- Entsorgung von Batterien und Akkus
- Entsorgungsmöglichkeiten aus privaten Haushalten bei Übermengen
- Entsorgungsstandorte im Kreis Viersen
- Für Privatleute: Kleinanliefer- und Schadstoffsammelstelle
- Gewerbliche Anlieferungen von Abfällen zu den Satzungsanlagen
- Klimaschutz ABV
- Kommunale Altkleidersammlung im Kreis Viersen
- Kompostierungsanlage Viersen
- Müllabfuhr in den Städten und Gemeinden
- Nachweise für die Entsorgung von gewerblichen Abfällen
- Restabfallentsorgung: Entwicklungen im Kreis Viersen
Dienstleistungen
Servicezeiten
Wochentage | Uhrzeit |
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Montag bis Freitag | 09:00 bis 16:00 Uhr |
Aufgrund der aktuellen Pandemielage ist der Abfallbetrieb bis auf Weiteres freitags nur bis 13:00 Uhr erreichbar.
Postanschrift
Kreis Viersen - Abfallbetrieb - Rathausmarkt 3 41747 Viersen Telefon: +49 (0) 21 62 / 39- 12 21 Telefax: +49 (0) 21 62 / 39- 12 22 E-Mail: abfallberatung@kreis-viersen.de |
Downloads
- Satzung über die Abfallentsorgung ab 2021 509 KB
- Satzung über die Abfallentsorgung ab 2021 (Anlage, Abfallartenkatalog) 123 KB
- Kosten der Abfallentsorgung ab 2021 927 KB
- Der richtige Weg für Elektro- und Elektronikschrott 446 KB
- Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen 260 KB
- Entsorgung von Baustellenabfällen 568 KB
- Beförderung von Abfällen 38 KB
- Benutzungsordnung für Abfallentsorgungsanlagen 259 KB
- Abfallgebührensatzung 2021 - 2023 209 KB
- Entgeltregelung ab 2021 412 KB
- Lage der Entsorgungsstandorte 1,6 MB
- Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Viersen (4. Fortschreibung) 10 MB
- Standorte der kommunalen Altkleidercontainer im Kreis Viersen 470 KB
- Getrennthaltungs- und Dokumentationspflicht nach der Gewerbeabfallverordnung 37 KB