Inhaltsbereich

Entsorgungsstandorte

Entsorgungsstandort Viersen-Süchteln

Der Entsorgungsstandort Viersen-Süchteln umfasst die Kleinanlieferstelle, die Schadstoffsammelstelle, die Elektro- und Elektronikgeräte-Sammelstelle und die Umladeanlage.

Es gelten die aktuelle Benutzerordnung sowie die aktuelle Preisliste.

Kontaktdaten Viersen Süchteln 1
Adresse
Hindenburgstraße 160, 41749 Viersen-Süchteln
Telefonnummer 0 21 62 / 10 32 4 -0 (Waage/Umladeanlage)
0 21 62 / 10 32 4 -15 (Kleinanlieferstelle)
Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag: 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr

 

Kleinanlieferstelle mit Schadstoffannahme (nur für Privatpersonen)

An der Kleinanlieferstelle mit Schadstoffannahme können Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Kreis Viersen Abfälle aus privaten Haushalten entsorgen. Nur eine sortenreine Erfassung der Abfälle ermöglicht eine hochwertige Verwertung. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die angelieferten Abfälle selbst in die Container umladen können. Bringen Sie sich bei schweren Teilen bei Bedarf Unterstützung mit.

Kosten
  • bis 0,5 m3 (Kofferraumladung) pauschal 10,00 €
  • mehr als 0,5 m3 aber weniger als 200 kg pauschal 20,00 €
  • mehr als 200 kg Abrechnung nach Gewicht an der Umladeanlage

Einige Abfallarten können auch kostenfrei abgegeben werden.

Angenommen werden folgende Abfallarten:

Abfallarten
Haushaltsabfälle
Altglas (Behälterglas) kostenfrei
Grünabfälle (Entsorgung ohne Behältnis) kostenpflichtig
Leichtverpackungen (mit schadstoffhaltigen Füllgütern, z.B. Altölkanister) kostenpflichtig
Leichtverpackungen (ohne schadstoffhaltige Füllgüter aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech und Verbundverpackungen) kostenfrei
Papier und Pappe kostenfrei
Restabfall kostenpflichtig
Sperrmüll kostenpflichtig
Sonstige Wertstoffe
Altholz (Kategorie A I – III) kostenpflichtig
Altholz mit schädlichen Verunreinigungen, z. B. Bahnschwellen (Kategorie A IV) kostenpflichtig
Altkleider / Textilien kostenfrei
Altmetall kostenfrei
Altreifen (max. 5 Stück, mit und ohne Felge) kostenpflichtig
Flachglas (Aquarien, Terrarien, Möbel etc. ) kostenpflichtig
Hartkunststoffe (z.B. Eimer, Gießkanne) kostenpflichtig
Schadstoffe
Abbeizmittel kostenpflichtig
Altöl (0,50 € inkl. MwSt pro angefangener Liter bei Abgabe im geschlossenen Gebinde ) kostenpflichtig
Batterien und Akkumulatoren außer Starterbatterien (Autobatterien) kostenfrei
Desinfektionsmittel kostenpflichtig
Farben und Lacke kostenpflichtig
Fotochemikalien kostenpflichtig
Holz- und Pflanzenschutzmittel kostenpflichtig
Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen kostenfrei
Lösungsmittel kostenpflichtig
Ölfilter kostenpflichtig
PUR-Schaumdosen kostenfrei
Rostschutzmittel kostenpflichtig
Säuren und Laugen kostenpflichtig
Schädlingsbekämpfungs- und Unkrautvernichtungsmittel kostenpflichtig
Starterbatterien (Autobatterien) kostenpflichtig
Weitere Schadstoffe kostenpflichtig
Bauabfälle in haushaltsüblichen Mengen
Asbestzementabfälle (in dicker Folie verpackt und verklebt) kostenpflichtig
Bauschutt kostenpflichtig
Dachpappe kostenpflichtig
Künstliche Mineralfasern (Glas- Mineral- und Steinwolle, verpackt in durchsichtigen, festen Kunststoffsäcken, zugeschnürt) kostenpflichtig
Elektro- und Elektronikgeräte-Sammelstelle (für private und gewerbliche Anlieferer)

Abgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten (Altgeräte) für 

  • Privatpersonen
  • Gewerbetreibende, wenn die Altgeräte von der Menge und Beschaffenheit mit Altgeräten aus privaten Haushalten vergleichbar sind (z.B. Kaffeemaschine, Mikrowelle, PC etc.)

Die Geräte müssen vom jeweiligen Anlieferer zerstörungsfrei in den richtigen Sammelcontainer für die entsprechende Gruppe unter Aufsicht des vor Ort tätigen Personals einsortiert werden.

Von der Sammelstelle aus werden die Elektro- und Elektronikaltgeräte der Verwertung zugeführt.

Wenn mehr als haushaltsübliche Mengen angeliefert werden sollen, muss der Termin zuvor mit der Sammelstelle abgestimmt werden (Tel.: 0 21 62 / 10 32 415).

Haushaltsübliche Mengen sind:

Handelsübliche Mengen
Gruppe Gerätebezeichnung Anzahl
Gruppe 1 Wärmeüberträger (z. B. Kühlschränke, Gefriertruhen, Klimageräte, Wärmepumpen) 10
Gruppe 2 a Bildschirme, Monitore und Geräte mit Bildschirmen mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm³ (z. B. TV-Geräte, Bildschirme, Notebooks, Tablets) 10
Gruppe 2 b Bildschirme, Monitore und Geräte mit Bildschirmen mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm³, die nicht entnehmbare Batterien/Akkus enthalten 10
Gruppe 3 Lampen: Leuchtmittel zur Erzeugung von Licht, z. B. Leuchtstoff-, Energiespar-, Gasentladungs- und LED-Lampen (aber keine Glühbirnen) 30
Gruppe 4 a Großgeräte = Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt 10
Gruppe 4 b Großgeräte = Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt, die nicht entnehmbare Batterien/Akkus enthalten 10
Gruppe 4 c Nachtspeicherheizgeräte (Anlieferbedingungen siehe Benutzerordnung) 5
Gruppe 5 a Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik 20
Gruppe 5 b Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, die nicht entnehmbare Batterien/Akkus enthalten 20
Gruppe 6 Photovoltaikmodule 5

Bei Elektrogeräten, die sich nicht den oben genannten Gruppen zuordnen lassen, gilt:

  • Geräte mit mindestens einer der äußeren Abmessungen größer als 50 cm:
    Zuordnung zur Gruppe 4 a oder b
  • Geräte mit allen äußeren Abmessungen kleiner oder gleich 50 cm:
    Zuordnung zur Gruppe 5 a oder b
Umladeanlage (für private und gewerbliche Anlieferer)

An der Umladeanlage können alle Abfälle aus privaten Haushalten angeliefert werden, deren Mengen eine Kofferraumladung übersteigen. Ebenfalls können Abfälle aus Gewerbebetrieben zur Beseitigung abgegeben werden, sofern sie in der Positivliste der Abfallentsorgungssatzung  des Kreises Viersen verzeichnet sind. An der Umladeanlage werden die Abfälle verwogen.

Aktuelle Preise

Alle Abfälle bis 200 kg pauschal 20,00 €
Restabfall und Sperrmüll ab 200 kg 133,88 €/t
Grünabfall ab 200 kg Es gelten die aktuellen Preise der RETERRA
(0 21 62 / 96 00 411)
Sonstige Fraktionen zur Beseitigung ab 200 kg 140,00 €/t
Sonstige Fraktionen zur Verwertung ab 200 kg Es gelten die aktuellen Preise der EGN
(0 21 62 / 10 32 40)

Kommunale Wertstoffhöfe

In Niederkrüchten und Schwalmtal gibt es Wertstoffhöfe, die allen Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Viersen zur Verfügung stehen. 

Wertstoffhof Niederkrüchten
Gewerbering 7
41372 Niederkrüchten-Dam
Telefonnummer: 02163 9516650 

Öffnungszeiten: 

  • 01.11. bis 31.03. - Dienstag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr, Samstag von 09:00 bis 13:00 Uhr
  • 01.04. bis 31.10. - Dienstag bis Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr, Samstag von 09:00 bis 13:00 Uhr

Wertstoffhof Schwalmtal
Hühnerkamp 5
41366 Schwalmtal-Waldniel

Öffnungszeiten: 
Montag bis Freitag: 08:00 bis 17:00 Uhr
Samstag: 08:00 bis 14:00 Uhr

Die Kommunen Brüggen, Kempen, Tönisvorst und Willich bieten zusätzlich eigene Wertstoffhöfe für ihre Bürgerinnen und Bürger an. 

Wertstoffhof Brüggen
Stiegstraße 72
41379 Brüggen-Bracht
Wertstoffhof Kempen
Am Selder 9
47906 Kempen
Wertstoffhof Tönisvorst
Lenenweg 39
47918 Tönisvorst
Wertstoffhof Willich
Hanns-Martin-Schleyer-Straße 1
47877 Willich

Deponie Brüggen II (DK II)

Kontaktdaten Viersen Brüggen 2
Adresse
Oebeler Heide 15, 41379 Brüggen
Telefonnummer 0 21 63 / 57 68 80 
Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr für alle Abfälle, Mineralfasern bis 14:00 Uhr
Andere Öffnungszeiten nach Vereinbarung

 

Auf der Deponie Brüggen II können anorganische (mineralische) Abfälle abgelagert werden, wenn sie die im Anhang 3 Tabelle 2 der Deponieverordnung formulierten Grenzwerte für die Deponieklasse II einhalten.

Zudem müssen die Annahmekriterien der Deponie Brüggen II eingehalten sein. Bevor Sie Abfälle an der Deponie Brüggen II anliefern, erkundigen Sie sich zu den Annahmekriterien: 0 21 62 / 376 - 22 35
 

Altkleidercontainer

Der Kreis Viersen sammelt in den Kommunen Brüggen, Grefrath, Kempen, Niederkrüchten, Schwalmtal, Tönisvorst, Viersen und Willich Altkleider und bestimmte Alttextilien in blauen Altkleidercontainern. Aus allen Kommunen im Kreisgebiet können Altkleider zusätzlich kostenlos am Entsorgungsstandort Viersen (Kleinanlieferstelle) abgegeben werden. Bitte verpacken Sie die Textilien sauber und gewaschen in reißfeste Säcke.

Die Standorte der Altkleider-Container im Kreis Viersen können Sie auf der verlinkten Google-Map erfahren. Zusätzlich bieten wir Ihnen zusätzlich auch gerne eine Liste der Standorte als PDF an.

Weiterführende Informationen zum Thema Alttextilien finden Sie unter dem Punkt „Abfallwirtschaft“.

Das gehört in den Altkleidercontainer:
  • Bekleidung wie z. B. Jeans, Strickjacken, T- und Sweat-Shirts, Pullover, Mäntel
  • Jacken und Anoraks, Röcke und Kleider, Stoffhosen (ohne Kleiderbügel)
  • Unterwäsche, Socken, Schals, Mützen und Handschuhe
  • Handtücher
  • Gardinen und Übergardinen
  • Tisch- und Bettwäsche
  • Wolldecken
  • Schuhe, Stiefel, Sandalen (paarweise gebündelt)
  • Hüte, Handtaschen und Gürtel
  • Federbetten
  • Plüschtiere
Das gehört nicht in den Altkleidercontainer:
  • mit Polyester gefüllte Kissen und Decken in die Restmülltonne
  • Liegestuhlauflagen in die Restmülltonne
  • Matratzen zum Sperrmüll
  • (Gewebe-)Planen in die Restmülltonne
  • Textiltapeten in die Restmülltonne
  • Teppiche zum Sperrmüll
  • Schlittschuhe und Rollerblades in die Restmülltonne
  • Gummistiefel in die Restmülltonne
  • Beheizbare oder leuchtende Kleidung in den Elektroschrott
  • Leuchtende Schuhe in den Elektroschrott
  • Koffer und Körbe in die Restmülltonne oder zum Sperrmüll
  • Regenschirme in die Restmülltonne
  • Schneidereiabfälle in die Restmülltonne
  • Putzlumpen in die Restmülltonne / den Sondermüll je nach Verunreinigung
  • Sortierreste in Entsorgung als gewerblicher Restmüll
  • Andere Abfälle wie Restabfall, Verpackungen, Papier, Biomüll, Schadstoffe etc.

Dienstleistungen

Kontakt