Inhaltsbereich
Einzelhandel
Der Kreis Viersen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, die Städte Krefeld und Mönchengladbach, der Einzelhandelsverband Krefeld-Kempen-Viersen e.V. sowie die IHK Mittlerer Niederrhein kooperieren in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Düsseldorf bereits seit dem Jahr 2005 im Rahmen eines Regionalen Einzelhandelskonzepts. Das Konzept wurde erstmals im Jahr 2009 / 2010 fortgeschrieben. Mittlerweile sind auch die Städte Meerbusch und Kaarst Kooperationspartner.
Der Kreis Viersen hat im Jahr 2015 die GMA (Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung) mit der erneuten Fortschreibung des Regionalen Einzelhandelskonzepts (REHK) beauftragt. Die fachliche Begleitung erfolgte in den Sitzungen des Arbeitskreises unter Beteiligung aller Kooperationspartner. Der Arbeitskreis hat die Fortschreibung des REHK im Jahr 2017 einstimmig beschlossen. Das REHK gilt für den dargestellten Kooperationsraum.
Ziel des REHK ist die regionalverträgliche Steuerung insbesondere des großflächigen Einzelhandelshandels im Kooperationsraum vor dem Hintergrund der strukturellen Entwicklungen im Einzelhandel sowie der neuen landesplanerischen Regelungen aus dem LEP NRW, Kapitel 6.5. Die nunmehr vorgenommene Fortschreibung dient der Modifizierung der bereits geltenden „Spielregeln“ hinsichtlich ihrer Ausgestaltung, Strukturierung und eindeutigen Formulierung.
Die Regeln des REHK sind hierbei nur informeller Natur. Sie haben keine Auswirkungen auf die Ausübung der kommunalen Planungshoheit im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen oder im Rahmen der Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben. Jedoch folgt die interkommunale Zusammenarbeit auf Arbeitsebene dem gemeinsamen Bestreben, die Ansiedlung der Einzelhandelsbetriebe wieder verstärkt in die Stadt- und Ortskerne zu lenken sowie Nahversorgungsbetriebe an städtebaulich integrierten Standorten zu platzieren.
Zum Regelwerk des Regionalen Einzelhandelskonzepts gehört ein Schema, welches einen Überblick über die Konsensfähigkeit verschiedener Betriebstypen in Abhängigkeit ihrer siedlungsräumlichen Lage gibt.
Downloads
Kontakt
-
60/1 Kreisentwicklung
Servicezeit:Montag - Freitag: 8:00-17:00 Uhr
-
Einzelhandelskonzept
Telefon: 02162 39-1415E-Mail: sandra.sieg@kreis-viersen.de
-
Einzelhandelskonzept
Telefon: 02162 39-1424