Inhaltsbereich

Katastrophenschutz

Der Kreis Viersen ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) für die Vorbereitung der erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Großeinsatzlagen und Katastrophen zuständig.

Im Rahmen seiner Zuständigkeit leitet und koordiniert der Kreis Viersen die Einsätze zur Gefahrenabwehr und hält hierfür, gemäß § 4 Abs. 2 BHKG, entsprechende Einheiten und Einrichtungen vor. Hierzu gehört zum Beispiel die Organisation eines Krisenstabes (KS) und einer Einsatzleitung (EL) zur Bewältigung von Großeinsatzlagen und Katastrophen, entsprechend der § 36 u. 37 BHKG.

Überdies sind im Kreis Viersen spezielle Einsatzfahrzeuge des Bundes und Landes, in den Reihen der lokalen Hilfsorganisationen (HiOrgs) und Feuerwehren, stationiert. Durch regelmäßige Übungen wird gewährleistet, dass diese Fahrzeuge im Ernstfall kurzfristig einsatzbereit sind.
Der Kreis Viersen hält Pläne für Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutzpläne) sowie Sonderschutzpläne für besonders gefährliche Objekte (§ 29 Absatz 1) vor und schreibt diese kontinuierlich fort. 

Gemäß § 38 BHKG ist eine Personenauskunftsstelle (PASS) eingerichtet, welche derzeit vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) betrieben wird. Im Bedarfsfall wird die PASS kurzfristig aktiviert und unterstützt Angehörige und Verwandte bei der Vermisstensuche, in dem Sie als telefonische Auskunftsstelle zur Verfügung steht.

Die Personenauskunftsstelle sowie der Krisenstab und die Einsatzleitung werden durch die Informations- und Kommunikations-Gruppe (IuK) des Kreises Viersen unterstützt. Der Fernmeldedienst stellt im Krisenfall die notwendigen Kommunikationswege zur Verfügung und gewährleistet so einen schnellen und sicheren Informationsaustausch zwischen den Einheiten.

Der Kreis Viersen organisiert und koordiniert organisations- und behördenübergreifend ein Netzwerk zur psychosozialen Notfallvorsorge für Einsatzkräfte und auch Betroffene nach einer Großeinsatzlage oder Katastrophe.

Fortführend ist der Kreis Viersen, bei einer potentiellen Gefahrenlage, für die angemessene und schnelle Unterrichtung und Warnung der umliegenden Gebietskörperschaften sowie der Einwohnerinnen und Einwohner im Kreisgebiet zuständig. Informationen und Hinweise werden im Katastrophenfall insbesondere über die Warn-App "NINA", BIWAPP sowie KatWarn und über die Sireneneinrichtungen im Kreis Viersen verbreitet.

Downloads

Kontakt